30 Titel in November 1848
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Kundmachung [Wien, 29. November 1848]
Laut Eröffnung der hochlöblichen Central-Commission der k. k. Stadt Commandantur sind von den aus den Armaturssälen des k. k. Zeughauses enttragenen alten Waffengattungen, ungeachtet der vom hiesigen Gemeinderathe wegen Rückstellung derselben bereits unterm 2. d. M. erlassenen allgemeinen Aufforderung, noch immer folgende Stücke ausständig: ... ; Der Magistrat wendet sich deßhalb an das Rechtlichkeitsgefühl und an den Patriotismus der Bewohner Wiens und eines Jeden, dem die Ehre unseres Vaterlandes heilig ist, mit der dringenden Aufforderung ... durch unmittelbare Rückgabe ... die ... Wiederherstellung dieser jedem biederen Oesterreicher höchst werthvollen Sammlung baldigst zu bewirkenWien. Magistrat[S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 3. November 1848]
Das hohe k. k. Militär-Commando hat, um die Versehung der Hauptstadt mit den nöthigen Lebensmitteln so schnell als möglich zu bewerkstelligen, nachfolgende Bestimmungen getroffen ... ; Wien, am 3. November 1848Wien. Gemeinderath[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung [Wien, 3. November 1848]
Der Gemeinderath der Residenzstadt Wien beeilt sich im Auftrage des löbl. k. k. Militär-Ober-Commando's Folgendes zur öffentlichen Kenntniß und genauer Beachtung zu bringen, u. z.: Um die nöthigen Sicherheitsmaßregeln zu treffen, und dennoch auch den Verkehr möglichst zu erleichtern, werden von Heute Früh 10 Uhr an, das Burg-, Kärnthner-, Rotenthurm- und Schotten-Thor, dann die St. Marxer-, Matzleinsdorfer-, Mariahilfer-, Lerchenfelder-, Nußdorfer- und Schotten-Linie eröffnet, die übrigen Thore und Linien aber für den öffentlichen Verkehr gesperrtWien. Gemeinderath[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 3. November 1848]
Der Gemeinderath der Residenzstadt Wien beeilt sich im Auftrage des löbl. k. k. Militär-Ober-Commando's Folgendes zur öffentlichen Kenntniß und genauer Beachtung zu bringen, und zwar: Um die nöthigen Sicherheitsmaßregeln zu treffen, und dennoch auch den Verkehr möglichst zu erleichtern, werden von Heute Früh 10 Uhr an, das Burg-, Kärnthner-, Rotenthurm- und Schotten-Thor, dann die St. Marxer-, Matzleinsdorfer-, Mariahilfer-, Lerchenfelder-, Nußdorfer- und Tabor-Linie eröffnet, die übrigen Thore und Linien aber für den öffentlichen Verkehr gesperrt ... ; Wien den 3. November 1848Wien. Gemeinderath[Wien] : Gedruckt bei Carl Ueberreuter, Alservorstadt Nr. 146, 1848Kundmachung [Wien, 4. November 1848]
Auf hohen Befehl bringt der Gemeinderath der Stadt Wien folgende von der Central-Commission der k. k. Stadt-Commandantur angeordnete Maßregel zur allgemeinen Kenntniß ... die anbefohlene Auslieferung der durch nachträgliche Zuschriften bezeichneten Individuen, als des gewesenen königl. ungarischen Unterstaats-Secretärs Pulsky, des polnischen Emissärs Bem, des Nationalgarde-Commandanten Messenhauser, des bei diesem Commando verwendeten Fenneberg, und endlich des als Aufwiegler bezeichneten Schütte ... ; Wien am 4. November 1848Wien. Gemeinderath ; Pulsky, Ferenc Aurél [Behandelte Person] ; Bem, Józef [Behandelte Person] ; Messenhauser, Wenzel [Behandelte Person] ; Fenner von Fenneberg, Ferdinand Daniel [Behandelte Person][Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Mitbürger! [Wien, 16. November 1848]
Die Kundmachung des k. k. Herrn General-Majors von Frank, Vorstandes der k. k. Central-Commission der Stadt Commandantur vom 15. d. M., durch welche die letzte Frist zur Ablieferung der sämmtlichen Feuer-, Hieb-, und Stich-Waffen auf heute 10 Uhr Morgens festgesetzt worden ist, spricht sich deutlich dahin aus, daß gegen Jedermann, der bei der nunmehr erfolgenden Haus- und Wohnungsdurchsuchung noch im Besitze von Waffenstücken betreten wird, unnachsichtlich dem standrechtlichen Verfahren unterworfen werden wird ... ; Wien am 16. November 1848Wien. Gemeinderath[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Proclamation [Wien, 1. November 1848]
Indem ich die unter meinem Befehle stehenden k. k. Truppen in die Hauptstadt Wien einrücken lasse, finde ich mich im Nachhange meiner Proclamation vom 23. October d. J. bestimmt, jene Maßregeln allgemein bekannt zu machen, deren Ausführung ich zur Wiederherstellung des auf das Tiefste erschütterten öffentlichen Rechtszustandes für unerläßlich halte. Die Stadt hat zwar am 30. v. M. ihre Unterwerfung angezeigt, die darüber geschlossenen Bestimmungen wurden jedoch durch den schändlichsten Verrath wieder gebrochen, daher ich ohne Rücksicht auf diese Unterwerfungsacte hiermit folgende Anordnungen treffe ... ; Hauptquartier Hetzendorf am 1. November 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Proclamation [Wien, 1. November 1848]
Indem ich die unter meinem Befehle stehenden k. k. Truppen in die Hauptstadt Wien einrücken lasse, finde ich mich im Nachhange meiner Proclamation vom 23. Oktober d. J. bestimmt, jene Maßregeln allgemein bekannt zu machen, deren Ausführung ich zur Wiederherstellung des auf das Tiefste erschütterten öffentlichen Rechtszustandes für unerläßlich halte. Die Stadt hat zwar am 30. v. Mts. ihre Unterwerfung angezeigt, die darüber geschlossenen Bestimmungen wurden jedoch durch den schändlichsten Verrath wieder gebrochen, daher ich ohne Rücksicht auf diese Unterwerfungsacte hiermit folgende Anordnungen treffe ... ; Hauptquartier Hetzendorf am 1. November 1848[Wien] : Gedruckt bei U. Klopf sen. und Alex. Eurich, 1848Proclamation [Wien, 3. November 1848]
Die von Seiner Durchlaucht dem k. k. Herrn Feldmarschall Fürsten zu Windischgrätz für die Dauer des Belagerungszustandes unter meiner obersten Leitung niedergesetzte Central-Commission hat am 2. d. M. ihre Functionen begonnen ... in dieser während einer längeren Zeit der Anarchie erschütterten Hauptstadt hat die Nothwendigkeit gebothen, für den freien Verkehr zwischen der Stadt und ihren Vorstädten einige strenge Maßregeln zu ergreifen ... ; Wien am 3. November 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Proclamation [Wien, 3. November 1848]
Im Nachhange zu dem Proclam Sr. Durchlaucht des Herrn Feldmarschalls Fürsten zu Windisch-Grätz vom 1. d. M., und auf hochdessen Befehl wird von Seite des Stadt Commando folgendes kund gemacht. Bei der am 7. October verübten Plünderung des unter den Schutz des Reichstages gestellten Wiener Zeughauses, sind sehr viele, theils zur Zierde der Waffensäle, theils als historische Denkmähler dort aufbewahrte Gegenstände die Beute des raubgierigen Pöbles geworden ... Aufruf, das Ihre zur Wiedererlangung dieser historischen Schätze beizutragen ... ; Wien am 3. November 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848