9 Titel in November 1848
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Circulare der k. k. Nieder-Oester. Landesregierung [Wien, 8. November 1848]
Um über den Entwaffnungs-Rayon um Wien außer Zweifel zu seyn, haben Se. Durchlaucht der Herr Feldmarschall Fürst zu Windischgrätz die nachstehende Verständigung an die Truppen-Commanden erlassen: Um außer Zweifel zu stellen, in welchen Orten die Entwaffnung der Bevölkerung außerhalb der Stadt ... vorgenommen werden müsse ... Hauptquartier Schönbrunn am 4. November 1848. Fürst zu Windischgrätz, k. k. Feldmarschall. Welches hiemit in Folge einer Zuschrift der Central-Commission der Stadt-Commandantur vom 7. d. M. zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird ; Wien am 8. November 1848[S.l.], 1848Die Frage über die Theilung Galiziens
[Lemberg am 27. November 1848][Wien] : Druck von Carl Gerold und Sohn, 1848Kundmachung [Wien, 1. November 1848]
Diejenigen, welche vom Nationalgarde-Ober-Commando zu Dienstverrichtungen Pferde erhalten haben, werden bei strenger Verantwortung aufgefordert, dieselben, sie mögen dem Staate oder Privateigenthümern gehören, dem Stallmeister Sensel in der Stallburg unverzüglich zu übergeben ; Wien am 1. November 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung [Wien, 2. November 1848]
Das Justiz-Ministerium hat in Rücksicht auf die mit dem Belagerungszustande Wiens verbundene Hemmung des Verkehrs zu verfügen befunden, daß die Präsentation zur Acceptation und die Erhebung des Protestes bei Verweigerung derselben in Ansehung derjenigen Wechsel, welche in dem Zeitraume vom 6. October 1848 bis einschließlich 5. November 1848 zur Annahme hätten präsentirt werden sollen ... auch noch am 6. November 1848 mit voller Rechtswirkung vorgenommen werden könne ...Österreich. Justizministerium[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 3. November 1848]
Der Gemeinderath der Residenzstadt Wien beeilt sich im Auftrage des löbl. k. k. Militär-Ober-Commando's Folgendes zur öffentlichen Kenntniß und genauer Beachtung zu bringen, u. z.: Um die nöthigen Sicherheitsmaßregeln zu treffen, und dennoch auch den Verkehr möglichst zu erleichtern, werden von Heute Früh 10 Uhr an, das Burg-, Kärnthner-, Rotenthurm- und Schotten-Thor, dann die St. Marxer-, Matzleinsdorfer-, Mariahilfer-, Lerchenfelder-, Nußdorfer- und Schotten-Linie eröffnet, die übrigen Thore und Linien aber für den öffentlichen Verkehr gesperrtWien. Gemeinderath[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 3. November 1848]
Der Gemeinderath der Residenzstadt Wien beeilt sich im Auftrage des löbl. k. k. Militär-Ober-Commando's Folgendes zur öffentlichen Kenntniß und genauer Beachtung zu bringen, und zwar: Um die nöthigen Sicherheitsmaßregeln zu treffen, und dennoch auch den Verkehr möglichst zu erleichtern, werden von Heute Früh 10 Uhr an, das Burg-, Kärnthner-, Rotenthurm- und Schotten-Thor, dann die St. Marxer-, Matzleinsdorfer-, Mariahilfer-, Lerchenfelder-, Nußdorfer- und Tabor-Linie eröffnet, die übrigen Thore und Linien aber für den öffentlichen Verkehr gesperrt ... ; Wien den 3. November 1848Wien. Gemeinderath[Wien] : Gedruckt bei Carl Ueberreuter, Alservorstadt Nr. 146, 1848Proclamation [Wien, 1. November 1848]
Indem ich die unter meinem Befehle stehenden k. k. Truppen in die Hauptstadt Wien einrücken lasse, finde ich mich im Nachhange meiner Proclamation vom 23. October d. J. bestimmt, jene Maßregeln allgemein bekannt zu machen, deren Ausführung ich zur Wiederherstellung des auf das Tiefste erschütterten öffentlichen Rechtszustandes für unerläßlich halte. Die Stadt hat zwar am 30. v. M. ihre Unterwerfung angezeigt, die darüber geschlossenen Bestimmungen wurden jedoch durch den schändlichsten Verrath wieder gebrochen, daher ich ohne Rücksicht auf diese Unterwerfungsacte hiermit folgende Anordnungen treffe ... ; Hauptquartier Hetzendorf am 1. November 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Proclamation [Wien, 1. November 1848]
Indem ich die unter meinem Befehle stehenden k. k. Truppen in die Hauptstadt Wien einrücken lasse, finde ich mich im Nachhange meiner Proclamation vom 23. Oktober d. J. bestimmt, jene Maßregeln allgemein bekannt zu machen, deren Ausführung ich zur Wiederherstellung des auf das Tiefste erschütterten öffentlichen Rechtszustandes für unerläßlich halte. Die Stadt hat zwar am 30. v. Mts. ihre Unterwerfung angezeigt, die darüber geschlossenen Bestimmungen wurden jedoch durch den schändlichsten Verrath wieder gebrochen, daher ich ohne Rücksicht auf diese Unterwerfungsacte hiermit folgende Anordnungen treffe ... ; Hauptquartier Hetzendorf am 1. November 1848[Wien] : Gedruckt bei U. Klopf sen. und Alex. Eurich, 1848Proclamation [Wien, 3. November 1848]
Im Nachhange zu dem Proclam Sr. Durchlaucht des Herrn Feldmarschalls Fürsten zu Windisch-Grätz vom 1. d. M., und auf hochdessen Befehl wird von Seite des Stadt Commando folgendes kund gemacht. Bei der am 7. October verübten Plünderung des unter den Schutz des Reichstages gestellten Wiener Zeughauses, sind sehr viele, theils zur Zierde der Waffensäle, theils als historische Denkmähler dort aufbewahrte Gegenstände die Beute des raubgierigen Pöbles geworden ... Aufruf, das Ihre zur Wiedererlangung dieser historischen Schätze beizutragen ... ; Wien am 3. November 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848