10 Titel in November 1848
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10 Titel
An den Herrn Feldmarschall-Lieutnant Moga und sämmtliche in Ungarn befindliche k. k. Generäle, Stabs- und Oberofficiere. Hauptquartier Schönbrunn den 12. November 1848
Unter dem 17ten vorigen Monates habe ich bereits mit Berufung und unter Beischluß der Allerhöchsten Manifeste vom 3. und 16. October d. J. an den Herrn Feldmarschall-Lieutenant die Weisung erlassen, sich sowohl für Ihre Person sogleich in mein Hauptquartier vor Wien zu verfügen, als auch sämmtliche für den Augenblick unter Ihrem Befehle stehende Generäle, Stabs- und Ober-Officiere und Truppen-Abtheilungen ohne Zeitverlust zu dem unter meinem Commando stehenden Heere stoßen zu lassen ... ; solche, die noch weiterhin gegen die getreuen Truppen seiner k. k. Majestät die Waffen führen werden, muß ich sodann als Verräther und Rebellen betrachten ...[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848An die Bewohner von Nieder- und Ober-Oesterreich
Der verlängerte Widerstand, den die in offener Empörung begriffene Stadt Wien meinen Truppen entgegen gesetzt hat, bemüssigte mich, nachdem ich alle Mittel zur gütlichen Unterwerfung derselben erfolglos versucht, und selbst die schon angebothene Kapitulation treulos und wortbrüchig umgangen wurde, die strengste Waffengewalt eintreten zu lassen ... Die Stadt Wien und deren Umgebung auf zwei Meilen im Umkreise befindet sich von heute an im Belagerungszustande, wodurch sämmtliche innerhalb der gedachten Ausdehnung bestehenden Ortsbehörden unter die Autoriät der Militärgewalt gestellt wird ... ; Hetzendorf am 1. November 1848Windischgraetz, Alfred zu[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Bekanntmachung des k. k. Stadt-Gouvernements
Die mir als Gouverneur der Stadt Wien von Seiner Durchlaucht dem Herrn Feldmarschall Fürsten zu Windischgrätz zugekommene nachstehende Proclamation, womit gegen alle noch zur Untersuchung gebracht werdenden Theilnehmer am letztem in dem Monate October dieses Jahres stattgefundenen Aufruhre nicht mehr das standrechtliche, sondern das ordentliche kriegsrechtliche Verfahren ... des Civil-Strafgerichtes, soweit es sich um Civil-Personen handelt ... einzutreten habe, gebe ich hiemit den Bewohnern Wiens, sowie jenen in dem Belagerungs-Rayon gelegenen Ortschaften bekannt ... ; Wien am 24. November 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Circulare der k. k. Nieder-Oester. Landesregierung [Wien, 8. November 1848]
Um über den Entwaffnungs-Rayon um Wien außer Zweifel zu seyn, haben Se. Durchlaucht der Herr Feldmarschall Fürst zu Windischgrätz die nachstehende Verständigung an die Truppen-Commanden erlassen: Um außer Zweifel zu stellen, in welchen Orten die Entwaffnung der Bevölkerung außerhalb der Stadt ... vorgenommen werden müsse ... Hauptquartier Schönbrunn am 4. November 1848. Fürst zu Windischgrätz, k. k. Feldmarschall. Welches hiemit in Folge einer Zuschrift der Central-Commission der Stadt-Commandantur vom 7. d. M. zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird ; Wien am 8. November 1848[S.l.], 1848Der Herr Gemeinde-Vorstand des Bezirkes wird strengstens beauftragt, die in der von Sr. Durchlaucht dem Herrn Feldmarschall Fürst Windisch-Grätz unter heutigem Tage veröffentlichten Proklamation ...
am 2. November 1848Windischgraetz, Alfred zu [Behandelte Person][Wien] : Gedruckt bei J. B. Wallishausser, 1848Kundmachung [Wien, 7. November 1848]
Um den Verkehr zwischen der Stadt und den Vorstädten mit den außer den Linien liegenden Ortschaften zu erleichtern, so wie die freie und ungehinderte Passage von Außen nach Innen und umgekehrt zu befördern, haben Se. Durchlaucht der Herr Feldmarschall Fürst zu Windischgrätz über meinen Antrag zu genehmigen befunden, daß an den Taborer-, Mariahilfer-, St. Marxer-, Matzleinsdorfer- und Nußdorfer-Linien die freie Passage nach Außen und nach Innen unter der Bedingung gestattet werde, daß an diesen Linien von fünf Uhr Morgens bis acht Uhr Abends die freie Passage den Fußgehern und den Fahrenden in der Art offen bleiben soll, daß Jedermann ... die bezeichneten Linien passiren kann, ohne einen Passirschein zu bedürfen ... ; Wien am 7. November 1848Cordon, Franz von[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Neueste Proclamation an die Wiener
Indem ich die unter meinem Befehle stehenden k. k. Truppen in die Hauptstadt Wien einrücken lasse, finde ich mich im Nachhange meiner Proclamation vom 23. Oktober d. J. bestimmt, jene Maßregeln allgemein bekannt zu machen, deren Ausführung ich zur Wiederherstellung des auf das Tiefste erschütterten öffentlichen Rechtszustandes für unerläßlich halte ... ; [Hauptquartier Hetzendorf am 1. November 1848]Windischgraetz, Alfred zuLinz : Gedruckt bei Friedrich Eurich, 1848Proclamation [Wien, 1. November 1848]
Indem ich die unter meinem Befehle stehenden k. k. Truppen in die Hauptstadt Wien einrücken lasse, finde ich mich im Nachhange meiner Proclamation vom 23. October d. J. bestimmt, jene Maßregeln allgemein bekannt zu machen, deren Ausführung ich zur Wiederherstellung des auf das Tiefste erschütterten öffentlichen Rechtszustandes für unerläßlich halte. Die Stadt hat zwar am 30. v. M. ihre Unterwerfung angezeigt, die darüber geschlossenen Bestimmungen wurden jedoch durch den schändlichsten Verrath wieder gebrochen, daher ich ohne Rücksicht auf diese Unterwerfungsacte hiermit folgende Anordnungen treffe ... ; Hauptquartier Hetzendorf am 1. November 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Proclamation [Wien, 1. November 1848]
Indem ich die unter meinem Befehle stehenden k. k. Truppen in die Hauptstadt Wien einrücken lasse, finde ich mich im Nachhange meiner Proclamation vom 23. Oktober d. J. bestimmt, jene Maßregeln allgemein bekannt zu machen, deren Ausführung ich zur Wiederherstellung des auf das Tiefste erschütterten öffentlichen Rechtszustandes für unerläßlich halte ... ; Hauptquartier Hetzendorf, am 1. November 1848[Wien] : Gedruckt bei Ulrich Klopf sen. und Alex. Eurich, 1848Proclamation [Wien, 1. November 1848]
Indem ich die unter meinem Befehle stehenden k. k. Truppen in die Hauptstadt Wien einrücken lasse, finde ich mich im Nachhange meiner Proclamation vom 23. Oktober d. J. bestimmt, jene Maßregeln allgemein bekannt zu machen, deren Ausführung ich zur Wiederherstellung des auf das Tiefste erschütterten öffentlichen Rechtszustandes für unerläßlich halte. Die Stadt hat zwar am 30. v. Mts. ihre Unterwerfung angezeigt, die darüber geschlossenen Bestimmungen wurden jedoch durch den schändlichsten Verrath wieder gebrochen, daher ich ohne Rücksicht auf diese Unterwerfungsacte hiermit folgende Anordnungen treffe ... ; Hauptquartier Hetzendorf am 1. November 1848[Wien] : Gedruckt bei U. Klopf sen. und Alex. Eurich, 1848