5 Titel für Österreich. Justizministerium
Kundmachung [Wien, 2. November 1848]
Das Justiz-Ministerium hat in Rücksicht auf die mit dem Belagerungszustande Wiens verbundene Hemmung des Verkehrs zu verfügen befunden, daß die Präsentation zur Acceptation und die Erhebung des Protestes bei Verweigerung derselben in Ansehung derjenigen Wechsel, welche in dem Zeitraume vom 6. October 1848 bis einschließlich 5. November 1848 zur Annahme hätten präsentirt werden sollen ... auch noch am 6. November 1848 mit voller Rechtswirkung vorgenommen werden könne ...[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 8. November 1848]
Von dem k. k. Ministerium der Justiz wird über Einschreiten der Direction der privilegirten österreichischen Nationalbank zur Beseitigung erhobener Zweifel über den Sinn des zweiten Absatzes der Justiz-Ministerial-Verordnung vom 5. November 1848 erklärt, daß dieser Theil der bemerkten Verordnung nur auf jene in Wien und in den zum Polizeibezirke von Wien gehörigen Ortschaften zahlbaren Wechselschulden Anwendung finde ... ; Wien am 8. November 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Provisorische Vorschrift über den Wirkungskreis des Justiz-Ministeriums
Bis zur Erlassung eines Gesetzes über die künftige Organisation der Gerichtsbehörden und deren Stellung zu dem Justiz-Ministerium wird der Wirkungskreis des letzteren mit allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät vom 19. August 1848 provisorisch auf folgende Art festgestellt ... ; [Wien, 21. August 1848][S.l.], 1848