Nachdem in Folge Kundmachung des löblichen Nationalgarde-Ober-Commando vom 10. April 1848 nach §. 2 die Bürgercorps integrirende Theile der Nationalgarde bilden ... stellt das gefertigte Regiments-Commando an sämmtliche Enrollirten ... das Ansuchen, sich in der Regiments-Kanzlei (Stadt, Schwertgasse Nr. 359) einzufinden ... : Wien, am 13. Mai 1848 / Franz Peter Anreiter, Int. CommandantNachdem in Folge Kundmachung des löblichen Nationalgarde-Ober-Commando vom 10. April 1848 nach §. 2 die Bürgercorps integrirende Theile der Nationalgarde bilden ... stellt das gefertigte Regiments-Commando an sämmtliche Enrollirten ... das Ansuchen, sich in der Regiments-Kanzlei (Stadt, Schwertgasse Nr. 359) einzufinden ... : Wien, am 13. Mai 1848 / Franz Peter Anreiter, Int. Commandant