Nachdem in Folge Kundmachung des löblichen Nationalgarde-Ober-Commando vom 10. April 1848 nach §. 2 die Bürgercorps integrirende Theile der Nationalgarde bilden ... stellt das gefertigte Regiments-Commando an sämmtliche Enrollirten ... das Ansuchen, sich in der Regiments-Kanzlei (Stadt, Schwertgasse Nr. 359) einzufinden ... : Wien, am 13. Mai 1848 / Franz Peter Anreiter, Int. Commandant
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Quellenangabe
Nachdem in Folge Kundmachung des löblichen Nationalgarde-Ober-Commando vom 10. April 1848 nach §. 2 die Bürgercorps integrirende Theile der Nationalgarde [...] : Wien, am 13. Mai 1848 / Franz Peter Anreiter, Int. Commandant. [Wien] : Druck von U. Klopf sen. und Alex. Eurich, 1848. Wienbibliothek im Rathaus. https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-65577 / Public Domain Mark 1.0