Erklärung des Gemeinderathes in Wien : Der Gemeinderath der Stadt Wien hat am 10. d. M. der k. k. Nieder-Oester. Landesregierung mitgetheilt, daß jene seiner Mitglieder, welche sich zu Amtshandlungen mit irgend einer Behörde in das Einvernehmen setzen sollen, stets mit einer besonderen Vollmacht, keineswegs aber nur mit einer Legitimations-Karte versehen werden ... ; Wien am 12. October 1848Erklärung des Gemeinderathes in Wien : Der Gemeinderath der Stadt Wien hat am 10. d. M. der k. k. Nieder-Oester. Landesregierung mitgetheilt, daß jene seiner Mitglieder, welche sich zu Amtshandlungen mit irgend einer Behörde in das Einvernehmen setzen sollen, stets mit einer besonderen Vollmacht, keineswegs aber nur mit einer Legitimations-Karte versehen werden ... ; Wien am 12. October 1848