Wird geladen ...
Druckschrift 
Amendement des Abgeordneten Klaudi zu dem Antrage des Abgeordneten Kudlich : Zweitens. Alle, die Freiheit des Grundbesitzes beschränkenden, oder sonst aus dem Unterthänigkeits-Verhältnisse entspringenden Lasten sind nach einem besonders auszuarbeitenden Gesetze, welches in möglichst kurzer Zeit zur Vollberathung vorzulegen ist, theils umzuändern, theils aufzuheben ...
Entstehung
[S.l.] [s.a. ca. 1848]
Einzelbild herunterladen
 Seite