Amendement des Abgeordneten Klaudi zu dem Antrage des Abgeordneten Kudlich : Zweitens. Alle, die Freiheit des Grundbesitzes beschränkenden, oder sonst aus dem Unterthänigkeits-Verhältnisse entspringenden Lasten sind nach einem besonders auszuarbeitenden Gesetze, welches in möglichst kurzer Zeit zur Vollberathung vorzulegen ist, theils umzuändern, theils aufzuheben ...
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Quellenangabe
Amendement des Abgeordneten Klaudi zu dem Antrage des Abgeordneten Kudlich : Zweitens. Alle, die Freiheit des Grundbesitzes beschränkenden, oder sonst aus dem Unterthänigkeits-Verhältnisse entspringenden Lasten sind nach einem besonders [...]. [S.l.], [s.a. ca. 1848]. Wienbibliothek im Rathaus. , C-52534https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-95796 / Public Domain Mark 1.0