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Druckschrift
Geschäfts-Ordnung für den constituirenden Reichstag : I. Provisorische Bildung des Vorstandes und Prüfung der Wahlen. §. 1. Die Geschäfte des Vorstandes der Reichsversammlung werden durch einen Präsidenten, zwei Vice-Präsidenten und sechs Schriftführer versehen ...
Entstehung
[Wien] [s.a. 1848]
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