Geschäfts-Ordnung für den constituirenden Reichstag : I. Provisorische Bildung des Vorstandes und Prüfung der Wahlen. §. 1. Die Geschäfte des Vorstandes der Reichsversammlung werden durch einen Präsidenten, zwei Vice-Präsidenten und sechs Schriftführer versehen ...
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Quellenangabe
Geschäfts-Ordnung für den constituirenden Reichstag : I. Provisorische Bildung des Vorstandes und Prüfung der Wahlen. §. 1. Die Geschäfte des Vorstandes der Reichsversammlung werden durch einen Präsidenten, [...]. [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, [s.a. 1848]. Wienbibliothek im Rathaus. https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-98550 / Public Domain Mark 1.0