Kundmachung [Wien, 21. August 1848] : Die vorgekommenen bedauerlichen Ruhestörungen haben es dem Gemeinde-Ausschusse zur [...]
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Kundmachung [Wien, 21. August 1848] : Die vorgekommenen bedauerlichen Ruhestörungen haben es dem Gemeinde-Ausschusse zur Pflicht gemacht, nachstehende Verfügungen zu treffen: Erstens: Alle Aufläufe und Zusammenrottungen, insbesondere alle Ruhestörungen zur Nachtszeit sind auf das Strengste untersagt ... ; Wien am 21. August 1848 / Vom Gemeinde-Ausschusse der Stadt WienKundmachung [Wien, 21. August 1848] : Die vorgekommenen bedauerlichen Ruhestörungen haben es dem Gemeinde-Ausschusse zur Pflicht gemacht, nachstehende Verfügungen zu treffen: Erstens: Alle Aufläufe und Zusammenrottungen, insbesondere alle Ruhestörungen zur Nachtszeit sind auf das Strengste untersagt ... ; Wien am 21. August 1848 / Vom Gemeinde-Ausschusse der Stadt Wien
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