Kundmachung [Wien, 21. August 1848] : Die vorgekommenen bedauerlichen Ruhestörungen haben es dem Gemeinde-Ausschusse zur Pflicht gemacht, nachstehende Verfügungen zu treffen: Erstens: Alle Aufläufe und Zusammenrottungen, insbesondere alle Ruhestörungen zur Nachtszeit sind auf das Strengste untersagt ... ; Wien am 21. August 1848 / Vom Gemeinde-Ausschusse der Stadt Wien
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Quellenangabe
Kundmachung [Wien, 21. August 1848] : Die vorgekommenen bedauerlichen Ruhestörungen haben es dem Gemeinde-Ausschusse zur Pflicht gemacht, nachstehende Verfügungen zu treffen: Erstens: Alle [...] / Vom Gemeinde-Ausschusse der Stadt Wien. [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848. Wienbibliothek im Rathaus. , Rc-4041https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-102615 / Public Domain Mark 1.0