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Druckschrift 
Reichstagsbeschluß vom 22. October 1848 Nachmittags : In Betracht, daß die Herstellung der Ruhe und Ordnung, wo sie wirklich gefährdet sein sollten, nur den ordentlichen constitutionellen Behörden zukommt, und nur auf ihre Requisition das Militär einschreiten darf ... erklärt der Reichstag die vom Feldmarschall Fürsten Windischgrätz angedrohten Maßregeln des Belagerungszustandes und Standrechtes für ungesetzlich ... / Der Reichstagsvorstand. Franz Smolka, Präsident. Carl Wiser, Gleispach, Schriftführer
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