Meldung der in häuslicher oder sonstiger privater Pflege befindlichen verwundeten und kranken Mannschaftspersonen, welche [...]
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Meldung der in häuslicher oder sonstiger privater Pflege befindlichen verwundeten und kranken Mannschaftspersonen, welche keinen Urlaubsschein besitzen. Aufforderung. M. Abt. XVI - 15381 ex 1914 : unverzüglich beim magistratischen Bezirksamte ihres Wohnortes zu melden ... Vom Magistrate ... [2. Oktober 1914]Meldung der in häuslicher oder sonstiger privater Pflege befindlichen verwundeten und kranken Mannschaftspersonen, welche keinen Urlaubsschein besitzen. Aufforderung. M. Abt. XVI - 15381 ex 1914 : unverzüglich beim magistratischen Bezirksamte ihres Wohnortes zu melden ... Vom Magistrate ... [2. Oktober 1914]
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