Meldung der in häuslicher oder sonstiger privater Pflege befindlichen verwundeten und kranken Mannschaftspersonen, welche keinen Urlaubsschein besitzen. [...] : unverzüglich beim magistratischen Bezirksamte ihres Wohnortes zu melden ... Vom Magistrate ... [2. Oktober 1914]. Wien : G. Moser, 1914. Wienbibliothek im Rathaus,
P-34700 ; PS-A1-0002,
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