Niederösterreich. Statthalterei: Die Abgabe von Brot und Mehl ist nur gegen Abtrennung der entsprechenden Anzahl von Brotkartenabschnitten [...]
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Die Abgabe von Brot und Mehl ist nur gegen Abtrennung der entsprechenden Anzahl von Brotkartenabschnitten gestattet. Bei Uebertretungen werden der Verkäufer und der Käufer bestraft ... [26. März 1915] R. G. Bl. Nr. 75Die Abgabe von Brot und Mehl ist nur gegen Abtrennung der entsprechenden Anzahl von Brotkartenabschnitten gestattet. Bei Uebertretungen werden der Verkäufer und der Käufer bestraft ... [26. März 1915] R. G. Bl. Nr. 75
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