Todesurtheil, welches von dem k.k. Lemberger Strafgerichte über die mit Adalbert Gorski, wegen des Verbrechens des Raubmordes abgeführte Criminal-Untersuchung geschöpft, und in Folge der von den hohen und höchsten Justizbehörden herabgelangten Bestätigung am 26. Mai 1843 in Lemberg mit dem Strange vollzogen worden istTodesurtheil, welches von dem k.k. Lemberger Strafgerichte über die mit Adalbert Gorski, wegen des Verbrechens des Raubmordes abgeführte Criminal-Untersuchung geschöpft, und in Folge der von den hohen und höchsten Justizbehörden herabgelangten Bestätigung am 26. Mai 1843 in Lemberg mit dem Strange vollzogen worden ist