Todesurtheil, welches von dem k.k. Lemberger Strafgerichte über die mit Adalbert Gorski, wegen des Verbrechens des Raubmordes abgeführte Criminal-Untersuchung geschöpft, und in Folge der von den hohen und höchsten Justizbehörden herabgelangten Bestätigung am 26. Mai 1843 in Lemberg mit dem Strange vollzogen worden ist