Kundmachung [22. April 1848] : In Folge des hohen Ministerial-Erlasses vom 12. d. M. §. 2, sind alle Staatsbürger an ihren bleibenden Wohnsitzen in dem Alter von dem vollendeten 19. bis zum vollstreckten 50. Jahre zum activen Dienste in der Nationalgarde verpflichtet ...
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Quellenangabe
Kundmachung [22. April 1848] : In Folge des hohen Ministerial-Erlasses vom 12. d. M. §. 2, sind alle Staatsbürger an ihren bleibenden Wohnsitzen in dem Alter von dem vollendeten 19. [...]. [S.l.], 1848. Wienbibliothek im Rathaus. , Rb-1853https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-82999 / Public Domain Mark 1.0