Der Herr Hauseigenthümer (Hausinspektor) wird strengstens beauftragt, die in der, von Sr. Durchlaucht dem Herrn Feldmarschall Fürsten zu Windisch-Grätz unter heutigem Tage veröffentlichten Proklamation laut §. 3 derselben anbefohlene Entwaffnung nach dem buchstäblichen Inhalte derselben allsogleich in Angriff und Vollzug zu setzen ... : Vom Gemeinderathe der Stadt Wien am 2. November 1848
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Quellenangabe
Wien. Gemeinderath: Der Herr Hauseigenthümer (Hausinspektor) wird strengstens beauftragt, die in der, von Sr. Durchlaucht dem Herrn Feldmarschall Fürsten zu Windisch-Grätz unter [...] : Vom Gemeinderathe der Stadt Wien am 2. November 1848. [Wien] : Gedruckt bei J. B. Wallishausser, 1848. Wienbibliothek im Rathaus. , Rb-3198https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-94993 / Public Domain Mark 1.0