Barrierefreiheitserklärung

Die Wienbibliothek im Rathaus ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz, LGBl. 35/2004 idgF, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Domain www.digital.wienbibliothek.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web - WCAG 2.2" entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm "Europäischer Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03)" vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz LGBl. 35/2004 idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102

Alternativtexte für Bedienelemente und Grafiken sind nicht durchgehend gesetzt. (WCAG-Kriterium 1.1.1)

Informationsstrukturen und semantische Auszeichnungen (Überschriftenhierarchie, Listen) sind nicht durchgehend korrekt in HTML umgesetzt (WCAG-Kriterium 1.3.1)

Die Tab-Reihenfolge bzw. die Menüposition ist teilweise nicht korrekt (WCAG-Kriterium 1.3.2)

Die farbliche Gestaltung von Grafiken und Bedienelementen entspricht teilweise nicht den Anforderungen für Kontrastverhältnisse und hängt ggf. mit der Druckqualität der retrodigitalisierten historischen Bestände zusammen (WCAG-Kriterium 1.4.3)

Auf der Website fehlen an einzelnen Stellen Skip-Links (Sprungmarken), mit denen wiederkehrende Navigationsblöcke übersprungen werden können (WCAG-Kriterium 2.4.1)

Links sind zum Teil nicht ausreichend beschrieben (WCAG-Kriterium 2.4.4)

Inhalt und Zweck des Inhaltes sind aus den Überschriften für Screenreader nicht immer klar erkennbar (WCAG-Kriterium 2.4.6)

Manche Eingabefelder besitzen keine Form-Labels (WCAG-Kriterium 3.3.2)

b) Unverhältnismäßige Belastung

Die digitale Bibliothek enthält historische Digitalisate und Scan-Dokumente mit mehreren Millionen Seiten.

Für gedruckte Werke wird, soweit technisch möglich, eine automatisierte Texterkennung (OCR) eingesetzt. Dadurch stehen für viele Dokumente durchsuchbare Volltexte zur Verfügung. Zusätzlich werden bibliographische und beschreibende Metadaten bereitgestellt.

Historische Handschriften, handschriftliche Dokumente, Musikalien sowie bestimmte Sonderbestände können derzeit jedoch nicht oder nur eingeschränkt automatisiert texterkannt werden. Diese Inhalte liegen daher vielfach ausschließlich als Bilddigitalisat vor und sind nicht vollständig barrierefrei zugänglich.

Eine vollständige manuelle Nachbearbeitung und strukturierte barrierefreie Aufbereitung dieser Bestände würde aufgrund des außergewöhnlich großen Umfangs des Archivs derzeit eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 12.05.2026 erstellt. Sie wurde auf Grundlage einer von der Wienbibliothek im Rathaus durchgeführten Selbstbewertung erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 12.05.2026 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel oder Barrieren auffallen, so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail an post@wienbibliothek.at unter Angabe der URL der betroffenen Website oder des betroffenen Dokuments und einer Beschreibung des Problems mitzuteilen, damit wir unser Angebot entsprechend anpassen und weiter verbessern können.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten der Wienbibliothek im Rathaus können Sie sich mittels Beschwerde an die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen der Stadt Wien wenden. Die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen

Diese Beschwerden werden von der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch das Land oder die Gemeinde Wien oder einer dem Land oder der Gemeinde Wien zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Bei berechtigten Beschwerden hat die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen gegenüber der betroffenen Dienststelle der Stadt Wien beziehungsweise gegenüber den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren.

Sind Sie von einer vermuteten Diskriminierung im Hinblick auf mangelnde Barrierefreiheit selbst betroffen, unterstützt Sie die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen durch Information und Beratung über Möglichkeiten der Rechtsverfolgung.