Antrag des Reichstags-Abgeordneten Franz Haimerl : Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen: a) daß derzeit schon, soweit es auf der Grundlage des geltenden Strafgesetzbuches und der bestehenden Gerichtsverfassung möglich ist, die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit mit Schwurgerichten bei der Ausübung der Criminal-Gerichtsbarkeit in Anwendung gebracht werde ...
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Quellenangabe
Antrag des Reichstags-Abgeordneten Franz Haimerl : Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen: a) daß derzeit schon, soweit es auf der Grundlage des geltenden Strafgesetzbuches und der bestehenden Gerichtsverfassung [...]. [S.l.], [s.a. ca. 1848]. Wienbibliothek im Rathaus. , C-52534https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-96410 / Public Domain Mark 1.0