L Aufforderung zur Meldung für die Landsturmverzeichnung ... Zur Meldung sind verpflichtet: A. Von den Geburtsjahrgängen [...]
Titelaufnahme
Titelaufnahme
- TitelL Aufforderung zur Meldung für die Landsturmverzeichnung ... Zur Meldung sind verpflichtet: A. Von den Geburtsjahrgängen 1865 bis einschließlich 1872 alle ... B. Von den Geburtsjahrgängen 1873 und 1874 nur diejenigen, welche ... vorzeitig aus der Landsturmpflicht getreten waren : für die Meldung gelten folgende Fristen: für die Geburtsjahrgänge 1869 bis einschließlich 1874: bis längstens 18. Juni 1815, für die Geburtsjahrgänge 1865 bis einschließlich 1868: vom 19. bis längstens 23. Juni 1915 ... von der k. k. Bezirkshauptmannschaft ... am 10. Juni 1915 / Von der k. k. Bezirkshauptmannschaft
- Erschienen
- Umfang1 Plakat, 59 x 46 cm : s/w
- AnmerkungM. f. L. V. Praes. Nr. 9471/XIV ex 1915
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- QuellenangabeL Aufforderung zur Meldung für die Landsturmverzeichnung ... Zur Meldung sind verpflichtet: A. Von den Geburtsjahrgängen 1865 bis einschließlich 1872 alle [...] : für die Meldung gelten folgende Fristen: für die Geburtsjahrgänge 1869 bis einschließlich 1874: bis längstens 18. Juni 1815, für die Geburtsjahrgänge 1865 [...] / Von der k. k. Bezirkshauptmannschaft. Wien : k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1915. Wienbibliothek im Rathaus, P-236164 ; PS-A1-3523, https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-119640 / Public Domain Mark 1.0