Seine k.k. Majestät haben in dem Allerhöchsten Patente vom 26. Februar 1810 § 1 zu verordnen geruhet, daß die Anzahl der Bancozettel genau erhoben, und der vereinigten Einlösungs- und Tilgungs-Deputation eröffnet werden soll ... : Wien am 23. Hornung 1811 / [Vereinigte Einlösungs- und Tilgungs-Deputation]. Rudolph Graf von Wrbna, Präsident und erster Deputirter aus dem Königreiche Böhmen ; Johann Graf v. Brandis, Präsidents-Stellvertreter und Deputirter aus dem Herzogthume Steyermark ...