Todesurtheil, welches von dem k.k. Lemberger Strafgerichte über die mit Thaddäus Krzyczkowski, wegen des Verbrechens des Raubmordes abgeführte Criminal-Untersuchung geschöpft, und in Folge der von den hohen und höchsten Justiz-Behörden herabgelangten Bestätigung am 17. September 1840 in Lemberg mit dem Strange vollzogen worden ist