2 Treffer für Autor / Beteiligte = "N." und Sammlung = Wienbibliothek / Retrodigitalisierung

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    Kundmachung [Wien, 7. April 1848]

    Die Regierung hat befunden es von der Entrichtung der nach Paragraph 311 Rubrik-Anmerkung der politischen Verfassung der deutschen Schulen festgesetzten Gebühr von Zwei Kreuzer C. M., welche bisher von den Lehrjungen und den Wiederholungsschülern an allen Tagen, an welchen der Wiederholungsunterricht erteilt wird, unmittelbar bezahlt wurde, bis auf weitere gesetzliche Anordnung abkommen zu lassen ; Wien am 7. April 1848
    [S.l.], 1848
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    Wir N: einer Löblichen Landtschafft dises Ertz-Hertzogthumbs Oesterreich Vnter der Ennß Verordnete, [et]c. Entbiethen hiemit allen vnd jeden Löbl. Landts-Mitglidern [...]

    Demnach Ihre Käyserl. Majestätt Vnser allergnädigister Herr vnd Landts-Fürst bey anjetzo gefährlich aussehenden Türcken-Krieg, vmb so wohl bey hiesiger Haupt Residenz Stadt Wienn, als auch jenseyts der Schlag-Prucken allheir zu deß gantzen Landt Nutzen gewisse Schantzen auffzuwerffen, vnd nothwendige Fortifications reparationes vnverschieblich vorzunehmen, nebens hierzue Beordrung einiger dero Regimenter ... ; Actum Wienn den Sechsten Martij Sechzehenhundert drey vnd Achzig
    Niederösterreich
    [S.l. Wien?], 6.3.1683