"Ich habe die Errichtung einer Nationalgarde zur Aufrechterhaltung der gesetzmäßigen Ruhe und Ordnung der Residenz und zum Schutze der Personen und des Eigenthums ... genehmiget, und gleichzeitig Meinen Oberstjägermeister und Feldmarschall-Lieutenant, Ernest Grafen von Hoyos, zum Befehlshaber der Nationalgarde ... ernannt ; Wien am 14. März 1848"
[S.l.], 1848