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Kundmachung [Wien, 13. September 1848]
Im Nachhange zu der Kundmachung des Ministers des Inneren vom 12. d. M. wird hiemit zur öffentlichten Kenntniß gebracht, daß die Commission zur Liquidirung der bis 11. d. ausgegebenen, und noch im Besitze der ursprünglichen Empfänger befindlichen Actien des vom Herrn Swoboda gegründeten Privat-Anleihen-Vereines wird heute um 10 Uhr Vormittags im heiligen Kreuzerhofe ihre Wirksamkeit in der Art beginnen ... ; Wien am 13. September 1848Swoboda, August [Behandelte Person][Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung [Wien, 17. Mai 1848]
Heute in der neunten Abendstunde ist dem Ministerium die mündliche unerwartete Mittheilung zugekommen, daß Seine Majestät der Kaiser aus Gesundheits-Rücksichten in Begleitung der Kaiserin und des durchlauchtigsten Erzherzogs Franz Carl sammt seiner erlauchten Gemahlin und drei Prinzen die Residenz verlassen, und die Route nach Innsbruck eingeschlagen haben. Das unterzeichnete Ministerium, welches die Gründe und näheren Umstände dieser Reise nicht kennt, sieht sich verpflichtet, dieselbe zur Kenntniß der Bevölkerung der Residenz zu bringen ... ; Wien am 17. Mai 1848[S.l.], 1848Kundmachung an das Landvolk
Durch das im constitutionellen Wege erflossene Gesetz vom 7. September 1848 ist das Unterthänigkeits-Verhältniß sammt den daraus entspringenden Lasten aufgehoben worden ... ; [Wien den 15. September 1848][Zweiseitig bedr.], [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung an das Landvolk
Durch das im constitutionellen Wege erflossene Gesetz vom 7. September 1848 ist das Unterthänigkeits-Verhältniß sammt den daraus entspringenden Lasten aufgehoben worden ... ; Wien den 15. September 1848[Einseitig bedr.], [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung an die Patrimonial-Behörden und Beamten
In dem Gesetze vom 7. September 1848 über die Aufhebung des Unterthänigkeitsverbandes wurde im §. 9 verordnet ... ; Wien am 15. September 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Náwěsstj lidu wenkowskému
Zákonem cestau konstitučnj wydaným dne 7. Zářj 1848 zrusseno gest poddanstwj spolu se wssemi z nèho wycházegjejmi břemeny ... ; [We Wjdni, dne 15. Zářj 1848] = Kundmachung an das Landvolk ; Durch das im konstitutionellen Wege erflossene Gesetz vom 7. September 1848 ist das Unterthänigkeits-Verhältniß sammt den daraus entspringenden Lasten aufgehoben worden[S.l.], 1848Proclamation. Zur Beruhigung der am 15. Mai 1848 in Unserer Residenzstadt Wien enstandenen Aufregung und zur Verhütung gewaltsamer Ruhestörungen, wurde von Unserem Minister-Rathe die Zurücknahme des für Unsere Nationalgarde am 13. Mai 1848 erlassenen Tagsbefehles in Betreff der Vorgänge des politischen Central-Comites beschlossen ...
Wien am 16. Mai 1848Ferdinand[S.l.], 1848Provisorische Wahlordnung zur Verfassungs-Urkunde vom 25. April 1848
[Wien am 9. Mai 1848][S.l.], 1848Wir Ferdinand der Erste, constitutioneller Kaiser von Oesterreich; König von Hungarn und Böhmen ... Haben über Antrag Unseres Ministerrathes in Uebereinstimmung mit dem constituirenden Reichstage beschlossen und verordnen, wie folgt
Erstens. Die Unterthänigkeit und das schutzobrigkeitliche Verhältniß ist sammt allen diese Verhältnisse normirenden Gesetzen aufgehoben. Zweitens. Grund und Boden ist zu entlasten ... ; [Gegeben in ... Wien, den siebenten September im Eintausend acht Hundert acht und vierzigsten ... Jahre][Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Wir Ferdinand der Erste, constitutioneller Kaiser von Oesterreich; König von Hungarn und Böhmen ... Sanctioniren den folgenden, von Unserem verantwortlichen Ministerium Uns vorgelegten Reichstagsbeschluß und verordnen, wie folgt ...
[Gegeben in Unserer königlichen Hauptstadt Ollmütz am zwanzigsten October im Eintausend acht Hundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten Jahre][Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; ... Ueberzeugt, daß die Staats-Institutionen den Fortschritten folgen müssen, welche in der Kultur und Geistes-Entwicklung der Völker eingetreten sind, ... haben Wir ... durch unser Patent vom 15. März d. J. die Ertheilung einer Verfassung zugesichert ...
In dieser Erwägung haben wir ... beschlossen, die beigefügte Verfassungs-Urkunde ... zu ertheilen ... Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien den fünf und zwanzigsten April im Eintausend achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten JahreFerdinand[S.l.], 1848