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zu den FilteroptionenKundmachung [Wien, 7. April 1848]
Die Regierung hat befunden es von der Entrichtung der nach Paragraph 311 Rubrik-Anmerkung der politischen Verfassung der deutschen Schulen festgesetzten Gebühr von Zwei Kreuzer C. M., welche bisher von den Lehrjungen und den Wiederholungsschülern an allen Tagen, an welchen der Wiederholungsunterricht erteilt wird, unmittelbar bezahlt wurde, bis auf weitere gesetzliche Anordnung abkommen zu lassen ; Wien am 7. April 1848[S.l.], 1848WIR Leopold von Gottes Gnaden Erwöhlter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs ... Entbieten allen Vnseren getreuen Vasallen ...Vnser Kayser- [...]
Obwohlen Wir Allergnädigst vnd Lands-Vätterlich nichts mehrers gewunschen, als daß Vnseren getreüen gehorsambsten Vasallen ... die Ruhe deß lieben Friedens lange Jahr hätte angedeyen mögen: So ist doch durch Vnser vnlängst außgeggangenes Allergnädigstes Manifest sowohl ... Nachdeme aber Nervus Belli principaliter in denen zu Bestreitung ... ; Geben in Unserer Residentz-Stadt Wienn, den 24. Novembris, im Siebenzehenhundert vnd Anderten ... ; [Vermögenssteuerpatent]Leopold[S.l. Wien?], 1702.11.24