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    Kundmachung [Wien, 23. September 1848]

    In Folge eines vom h. Ministerium des Innern so eben herabgelangten Auftrages vom 22. d. M. Z. 2549 hat Behufs der Wahl des Gemeinderathes für die Stadt Wien noch eine nachträgliche Ausweisung des Wahlrechtes, und zwar, da die Wahlen demnächst vorgenommen werden sollen, nur durch zwei Tage Statt zu finden ...
    Wien, Gemeinde-Ausschuß
    [Wien] : Gedruckt bei Leopold Grund, Hundsthurm Nr. 1, 1848
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    Kundmachung [Wien, 23. September 1848]

    In Folge eines vom h. Ministerium des Innern soeben herabgelangten Auftrages vom 22. d. M. Z. 2549 hat behufs der Wahl des Gemeinde-Rathes für die Stadt Wien noch eine nachträgliche Wähleraufnahme Statt zu finden ...
    Wien, Gemeinde-Ausschuß
    [S.l.], 1848
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    Legitimations-Karte. Der unterzeichnete Gemeinde-Ausschuß bestätiget, daß [ ] zu [ ] wohnend, für den Wahldistrict als berechtiger Wähler erkannt, und [...]

    Jeder mit dieser Legitimations-Karte versehene Wähler wird eingeladen, da eine Stimmgebung durch Stellvertreter nicht gestattet ist, sich, sofern er sein Wahlrecht am 12., 14., 16., oder 17. Juni in der Stadt oder in den Wahlbezirken Leopoldstadt, Roßau, Erdberg, Landstraße, Wieden oder Matzleinsdorf ausgewiesen hat, am 19. - alle übrigen aber am 20. d. M. an dem Orte, wo die Legitimationsurkunde ertheilt wurde ... persönlich einzufinden ... und den Wahlzettel auf zehn Wahlmänner lautend versiegelt abzugeben, oder seine Stimme mündlich zu Protocoll zu geben, jedenfalls aber den obigen Tag um 6 Uhr Nachmittags neuerlich zur Eröffnung der Stimmzettel und Vornahme des Skrutiniums zu erscheinen, damit im Falle eine absolute Stimmenmehrheit sich nicht herausstellen würde, zu einer neuen Wahl geschritten werden könne
    [S.l.], 1848