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zu den FilteroptionenKundmachung [Wien, 8. Mai 1848]
Mit Allerhöchster Entschließung vom 17. März d. J. wurde die Errichtung eines Gemeinde-Ausschusses für die Stadt Wien bewilliget, und bereits auch jenseits aufgeführte Wahlordnung genehmiget, worin die Bestimmungen über die Eigenschaften der Wahlberechtigten und der Wahlfähigen enthalten sind ... ; [Wien am 8. Mai 1848]Magistrat der Stadt Wien ; Provisorischer Bürger-Ausschuß der Stadt Wien[S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 8. Mai 1848]
Mit Allerhöchster Entschließung vom 17. März d. J. wurde die Errichtung eines Gemeinde-Ausschusses für die Stadt Wien bewilliget, und bereits auch jenseits aufgeführte Wahlordnung genehmiget, worin die Bestimmungen über die Eigenschaften der Wahlberechtigten und der Wahlfähigen enthalten sind ... ; [Wien am 8. Mai 1848]Magistrat der Stadt Wien ; Provisorischer Bürger-Ausschuß der Stadt Wien[S.l.], 1848Der verbesserte Antrag des Abgeordneten Hans Kudlich lautet
Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen: Erstens. Daß die Einschränkung der persönlichen Freiheit durch das Band der Unterthänigkeit aufzuhören hat. Zweitens ...[S.l.], [1848]Verbesserungs-Antrag der Abgeordneten Löhner, Vaccano, Hein, Umlauft, Kudlich etc
Der Reichstag erklärt: Erstens. Das Band der Unterthänigkeit wird als eine die ursprünglichen Menschenrechte verletzende Einschränkung der persönlichen Freiheit für rechtswidrig erklärt, und auf ewige Zeiten aufgehoben ...Ullepitsch, Carl [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Verbesserungs-Antrag des Abgeordneten Hawelka zum Antrage Kudlich's
I. Zwischen §. 1 & 2 soll ein eigener Absatz gesetzt werden: "Robot hat aufzuhören, sie möge aus was immer für einem Titel abgeleitet seyn." II. ...Kudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Verbesserungs-Antrag des Abgeordneten Jos. Doliack zum Antrage des Abgeordneten Johann Kudlich
Die hohe Reichsversammlung möge erklären: Erstens. Der Unterthänigkeitsverband ist aufgehoben. Zweitens ...[S.l.], [s.a. ca. 1848]Verbesserungs-Antrag des Abgeordneten Machalski zu dem zweiten Absatze des Antrages des Abgeordneten Kudlich
Nach dem Worte "Lasten" möge eingeschaltet werden: "gegen gleichzeitige Aufhebung der von den bisherigen Unterthanen auf den herrschaftlichen Gründen ausgeübten Dienstbarkeiten."Kudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Verbesserungs-Antrag des Abgeordneten Praschak zu dem Antrage des Abgeordneten Kudlich
Es sei zur Berichterstattung über die Aufhebung aller aus dem Unterthansverhältnisse entspringenden Rechte und Pflichten, so wie über die möglichst vollständige Entlastung des Grundes und Bodens im Wege einer billigen Entschädigung, eine Comission mit gleicher Betheiligung aller Provinzen zu wählen. In diese Commission seien auch die dießfälligen Beschlüsse und Vorlagen der einzelnen Provinzial-Landtage abzugebenKudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Verbesserungs-Antrag des Abgeordneten Umlauft zu dem neuen Antrage des Abgeordneten Hans Kudlich
und zwar zu dem ersten Titel: Das Band der Unterthänigkeit wird als eine die natürlichen Menschenrechte verletzende Einschränkung der persönlichen Freiheit für rechtswidrig erklärt, und hiemit für ewige Zeiten aufgehobenKudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Zusatz des Abgeordneten Kral zu Nr. 3 des Kudlich'schen Antrages wegen Auflösung des Unterthänigkeits-Verbandes
Bei der Wahl der Commissions-Glieder ist darauf zu sehen, daß unter den gewählten Abgeordneten der Provinz Galizien mit der Bukowina wenigstens Einer aus der letzteren Landschaft sich befinde ...Kral, ... ; Kudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]