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zu den FilteroptionenAufruf zur Wahl der Abgeordneten zur deutschen National-Versammlung in Frankfurt am Main
Wien am 20. April 1848[S.l.], [1848]Verzeichniß der Herren Urwähler in dem 9. Distrikte des 1. Wahlbezirks der innern Stadt, welche sich bis 19. Juni 6 Uhr Abends als Wähler legitimirt h [...]
[Wien am 20. Juni 1848][Wien] : Gedruckt von U. Klopf sen. und A. Eurich, 1848Einladung und Aufforderung an die Herren Wahlmänner des Wahlbezirkes Leopoldstadt vom Hause Nr. 1 bis einschließlig Nr. 456
Nachdem die am 21. d. M. Statt gehabten Vorbesprechungen beider Wahlbezirke Leopoldstodt [!] von Nr. 1 bis Nr. 756 mit Einschluß der Jägerzeile auch nicht einmal annährend zu einem günstigen und erfolgreichen Resultate führten ... so werden diejenigen Herren Wahlmänner, welche sich in dem Wahlbezirke Leopoldstadt ... legitimirt haben, noch einmal höflichst eingeladen und dringend aufgefordert, Sonntag den 24. d. M. Früh 8 Uhr im Sperl-Saale zu erscheinen ... ; Das Grundgericht Leopoldstadt am 22. September 1848[S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 23. September 1848]
In Folge eines vom h. Ministerium des Innern soeben herabgelangten Auftrages vom 22. d. M. Z. 2549 hat behufs der Wahl des Gemeinde-Rathes für die Stadt Wien noch eine nachträgliche Wähleraufnahme Statt zu finden ...Wien, Gemeinde-Ausschuß[S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 23. September 1848]
In Folge eines vom h. Ministerium des Innern so eben herabgelangten Auftrages vom 22. d. M. Z. 2549 hat Behufs der Wahl des Gemeinderathes für die Stadt Wien noch eine nachträgliche Ausweisung des Wahlrechtes, und zwar, da die Wahlen demnächst vorgenommen werden sollen, nur durch zwei Tage Statt zu finden ...Wien, Gemeinde-Ausschuß[Wien] : Gedruckt bei Leopold Grund, Hundsthurm Nr. 1, 1848Legitimations-Karte. Der unterzeichnete Gemeinde-Ausschuß bestätiget, daß [ ] zu [ ] wohnend, für den Wahldistrict als berechtiger Wähler erkannt, und [...]
Jeder mit dieser Legitimations-Karte versehene Wähler wird eingeladen, da eine Stimmgebung durch Stellvertreter nicht gestattet ist, sich, sofern er sein Wahlrecht am 12., 14., 16., oder 17. Juni in der Stadt oder in den Wahlbezirken Leopoldstadt, Roßau, Erdberg, Landstraße, Wieden oder Matzleinsdorf ausgewiesen hat, am 19. - alle übrigen aber am 20. d. M. an dem Orte, wo die Legitimationsurkunde ertheilt wurde ... persönlich einzufinden ... und den Wahlzettel auf zehn Wahlmänner lautend versiegelt abzugeben, oder seine Stimme mündlich zu Protocoll zu geben, jedenfalls aber den obigen Tag um 6 Uhr Nachmittags neuerlich zur Eröffnung der Stimmzettel und Vornahme des Skrutiniums zu erscheinen, damit im Falle eine absolute Stimmenmehrheit sich nicht herausstellen würde, zu einer neuen Wahl geschritten werden könne[S.l.], 1848