Bis zur Erlassung eines Gesetzes über die künftige Organisation der Gerichtsbehörden und deren Stellung zu dem Justiz-Ministerium wird der Wirkungskreis des letzteren mit allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät vom 19. August 1848 provisorisch auf folgende Art festgestellt ... ; [Wien, 21. August 1848]
Ueber vorläufiges Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern werden hiemit sämmtliche Gerichtsbehörden in dem Sprengel der Senate des k. k. obersten Gerichtshofes angewiesen, in gerichtlichen Erledigungen allen Staatsbürgern ohne Unterschied des Standes das Prädicat "Herr", oder "Frau" beizulegen, und auf Verlangen den Sitz vor Gericht zu geben ; Wien am 11. August 1848