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Kundmachung [Wien, 22. April 1848]
Um den durch die eingetretenen industriellen Stockungen zeitweise Erwerblosen auch durch öffentliche Bauten einen Erwerb auszumitteln, so schnell es die mit derlei Bauten unerlässig verbundenen Voreinleitungen gestatten, sind bereits durch kräftiges Zusammenwirken der betheiligten Behörden für Wien und für seine nächste Umgegend mehrere derlei Bauten in Angriff, und werden andere nächsthin an die Reihe kommen ... ; Wien am 22. April 1848[S.l.], 1848Antwort eines gutgesinnten Bürgers in Gumpoldskirchen auf die Protestation, welche sich Herr Purschke, Justiziär und Commissär, gegen das Schreiben vom 22. März d. J. vom Herrn Römersdorfer von Klosterneuburg erlaubt hat
[Gumpoldskirchen den 30. März 1848]Faseth, Friedrich ; Purschke, ... ; Römersdorfer, ... [Behandelte Person][S.l.], 1848Kundmachung [22. April 1848]
In Folge des hohen Ministerial-Erlasses vom 12. d. M. §. 2, sind alle Staatsbürger an ihren bleibenden Wohnsitzen in dem Alter von dem vollendeten 19. bis zum vollstreckten 50. Jahre zum activen Dienste in der Nationalgarde verpflichtet ...[S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 22. Oktober 1848]
Mitbürger! Ein Plakat, gezeichnet "Fürst zu Windischgrätz, Feldmarschall" ist heute an den Straßenecken auf kurze Zeit gesehen worden. Der hohe Reichstag, getreu seiner Aufgabe: das constitutionelle Wohl der Völker zu vertreten, hat das Mandat des Fürsten Windischgrätz mit dem angedrohten Belagerungszustand und dem daran sich knüpfenden Standrechte für ungesetzlich, folglich für ungültig erklärt ... ; Haupt-Quartier Schwarzenberg-Palais am 22. October 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Beschluß des hohen Reichstages
Der hohe Reichstag hat unter dem 22. October 1848 folgenden Beschluß gefaßt, und den Gemeinderath der Stadt Wien beauftragt, denselben zu veröffentlichen: ... erklärt der Reichstag die vom Feldmarschall Fürsten Windisch-Grätz angedrohten Maßregeln des Belagerungszustandes und Standrechtes für ungesetzlich. Von diesem Beschlusse ist Minister Wessenberg und Feldmarschall Fürst Windisch-Grätz sogleich durch Eilboten in Kenntniß zu setzen, und derselbe allgemein kundzumachen ; Wien am 22. October 1848Österreich. Reichstag ; Wessenberg, Johann Philipp von ; Windischgraetz, Alfred zu[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Die Herren ordentlichen Mitglieder des nied. österr. Gewerb-Vereines werden dringend ersucht, sich Morgen Sonntag den 23. April Vormittag Schlag neun Uhr in dem Vereins-Lokale versammeln zu wollen, zur Wahl von Abgeordneten, welche mit Genehmigung des hohen Ministeriums in Verbindung mit Deputirten anderer hiesiger Vereine nach den österreichisch-italienischen Provinzen abgehen sollen ; Wien am 22. April 1848
Colloredo-Mannsfeld, Ferdinand von[S.l.], 1848Ankündigung
Die gefertigte Agentschaft der Imperial-Continental-Gas-Association gibt sich die Ehre zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, daß sie, um den mehrseitig ausgesprochenen Wünschen des geehrten Publikums zu entsprechen, durch Directionsbeschluß dd. London den 22. Februar 1848 ermächtiget wurde, vom 1. April 1848 angefangen eine Ermäßigung der bisherigen Gaspreise eintreten zu lassen ... ; Wien am 24. März 1848[Wien] : Gedruckt bei den Edlen von Ghelen'schen Erben, 1848An sämmtliche Theilnehmer des bisherigen akademischen Juristen-Corps
Meine lieben Freunde! Mit dem heutigen Tage beginnt die definitive Organisation der akademischen Legion, und eben dadurch sehe ich die Ehren-Mission Ihres bisherigen provisorischen Ober-Commandanten als erloschen an ... ; Wien den 22. März 1848Hye-Glunek, Anton von[S.l.], 1848An das akademische Mediziner-Corps
Meine werthen Herren und lieben Freunde! Durch die Ernennung eines Befehlshabers der akademischen Legion in der Person meines hochverehrten Freundes des Grafen Ferdinand Colloredo-Mansfeld, kann ich den ehrenvollen Auftrag, Sie bis zur definitiven Organisirung des Studenten-Corps anzuführen, mit welchem Sie mich gleich bei Ihrem ersten Zusammentreten erfreut haben, als ausgeführt und vollendet betrachten ... ; Wien, den 22. März 1848Endlicher, Stephan Ladislaus[S.l.], 1848Antwort des Gemeinderathes der Stadt Wien an Seine Durchlaucht Herrn Fürsten Windisch-Grätz, Feldmarschall
Der Gemeinderath der Stadt Wien hat am heutigen Tage die Zuschrift erhalten, welche euer Durchlaucht an denselben zu richten befunden haben. Der Gemeinderat ... ist jedoch nicht in der Lage, dem ihm gewordenen Auftrage, die mitgetheilten Plakate zu veröffentlichen, zu entsprechen, und zwar aus folgenden Gründen ... ; Wien am 22. October 1848Wien. Gemeinderath ; Windischgraetz, Alfred zu[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848An das hohe Gesammt Ministerium! Unsere unerschütterliche Treue an unsern heißgeliebten Kaiser macht es uns zur unabweislichen Pflicht, uns über die in jeder Beziehung unerwarteten und höchst betrübenden Ereignisse der letzten Woche und der selbst in öffentlichen Blättern ausgesprochenen Entschuldigung gegen die gesammte National-Garde offen auszusprechen ...
unser heißgeliebter Kaiser möge baldmöglichst im vollen Vertrauen auf die treue Anhänglichkeit der Bewohner Wiens, uns insbesondere der pflichtgetreuen Nationalgarde in Seine Residenz wieder einziehen ; Wien den 22. Mai 1848Wiener NationalgardeWien, 1848Reichstags-Beschluß
Da Feldmarschall Fürst Windischgrätz im offenen Widerspruche mit dem kaiserlichen Worte vom 19. October, und in offener Nichtachtung des Reichstags-Beschlusses vom 22. October in einer neuen Proklamation ddo. Hetzendorf 23. October 1848, Maßregeln über Wien verhängt, die nicht nur die vom Kaiser sanctionirten constitutionellen, sondern die allgemeinen Bürger- und Menschen-Rechte völlig aufheben, so erklärt der Reichstag, daß dieses Verfahren des Fürsten Windischgrätz nicht nur ungesetzlich, sondern ebenso sehr gegen die Rechte des Volkes, wie des erblichen constitutionellen Thrones feindlich sind ; Wien den 24. October 1848Österreich. Reichstag[S.l.], 1848