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Der Gemeinde-Ausschuß beeilt sich nachstehenden Ministerial-Erlaß zur allgemeinen Kenntniß zu bringen: "Ueber wiederholt vorgekommene Anfragen findet sich das Ministerium des Inneren zur Erklärung veranlaßt, daß durch die unterm gestrigen Tage bekannt gegebene Aenderung des Pragraphes 29 der provosorischen Wahlordnung nur die Ermächtigung der Wähler, den Wahlmann auch außer des Districtes und Bezirkes, in welchem gewählt wird, zu nehmen, ausgesprochen wurde ..."
Wien am 18. Juni 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 17. Juni 1848]
Zu Folge des hohen Ministerial-Erlasses vom 17. Juni 1848, Z. 1119-167, wurde anher bekannt gegeben, daß die Anwendung des Paragraphes 29 der provisorischen Wahlordnung in Uebereinstimmung mit der unterm 5. d. M. gegebenen Erläuterung des Paragraphes 16 c dahin abgeändert wird, daß die Wähler bei der Wahl der Wahlmänner nicht an die Wahlfähigen des Districtes gebunden sind, in welchem gewählt wird, sondern daß die Wahlmänner aus dem ganzen Umfange der Stadt Wein genommen werden können ; Wien, am 17. Juni 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 17. Mai 1848]
Mit Bezug auf den 4. Absatz der Kundmachung vom 8. d. M., bezüglich der Wahl der 100 Gemeinde-Auschüsse für die Stadt Wien wird nunmehr über die Art, die Zeit und den Ort dieser Wahl Nachstehendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht ... am 17. Mai 1848Wien. Magistrat ; Provisorischer Bürger-Ausschuss der Stadt Wien[S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 27. August 1848]
Der Gemeinde-Ausschuß der Stadt Wien hat in der Sitzung vom 24. d. M. mit Rücksicht auf die besonderen obwaltenden Umstände den einstimmigen Beschluß gefaßt, sogleich den in den Entwurf der neuen Gemeinde-Ordnung aufzunehmenden Wahlmodus zu berathen und zur höheren Genehmigung, Behufs der ungesäumten Ausschreibung einer neuen Wahl von Gemeindevertretern, zu übergeben ...Wien, Gemeinde-Ausschuß[Wien] : Gedruckt bei Leopold Grund, Hundsthurm Nr. 12, 1848Kundmachung [Wien, 8. Mai 1848]
Mit Allerhöchster Entschließung vom 17. März d. J. wurde die Errichtung eines Gemeinde-Ausschusses für die Stadt Wien bewilliget, und bereits auch jenseits aufgeführte Wahlordnung genehmiget, worin die Bestimmungen über die Eigenschaften der Wahlberechtigten und der Wahlfähigen enthalten sind ... ; [Wien am 8. Mai 1848]Wien. Magistrat ; Provisorischer Bürger-Ausschuß der Stadt Wien[S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 8. Mai 1848]
Mit Allerhöchster Entschließung vom 17. März d. J. wurde die Errichtung eines Gemeinde-Ausschusses für die Stadt Wien bewilliget, und bereits auch jenseits aufgeführte Wahlordnung genehmiget, worin die Bestimmungen über die Eigenschaften der Wahlberechtigten und der Wahlfähigen enthalten sind ... ; [Wien am 8. Mai 1848]Wien. Magistrat ; Provisorischer Bürger-Ausschuß der Stadt Wien[S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 8. Mai 1848]
Mit Allerhöchster Entschließung vom 17. März d. J. wurde die Errichtung eines Gemeinde-Ausschusses für die Stadt Wien bewilliget, und bereits auch jenseits aufgeführte Wahlordnung genehmiget, worin die Bestimmungen über die Eigenschaften der Wahlberechtigten und der Wahlfähigen enthalten sind ... ; [Wien am 8. Mai 1848]Wien. Magistrat ; Provisorischer Bürger-Ausschuß der Stadt Wien[S.l.], 1848Kundmachung über die Wahlen [Wien, 17. Juni 1848]
Dem unterzeichneten Ausschusse ist so eben nachstehender Erlaß des hohen Ministeriums des Inneren zugekommen: Die Anwendung des Paragraphes 29 der provisorischen Wahlordnung wird ... dahin abgeändert, daß die Wähler bei der Wahl der Wahlmänner nicht an die Wahlfähigen des Districtes gebunden sind, in welchem gewählt wird, sondern daß die Wahlmänner aus dem ganzen Umfange der Stadt Wien genommen werden können ... ; Wien den 17. Juni 1848Wien. Ausschuß der Bürger, der Nationalgarde und der Studenten für Ordnung, Sicherheit und Wahrung der Volksrechte[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Petition der Studierenden Wiens an den Minister des Inneren
Wien den 5. Mai 1848Pillersdorf, Franz Xaver von[Wien] : Druck von U. Klopf sen. und Alex. Eurich, Wollzeile Nr. 782, 1848