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Allerunterthänigster Vortrag an Seine k. k. Majestät
Der Ministerrath unterlegt zur allerhöchsten Genehmigung den Entwurf einer neuen Vorschrift über das Verfahren in Preßübertretungsfällen ; [Ollmütz den 14. März 1849][Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1849Circulare der k. k. Landesregierung im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns
Provisorische Vorschrift über den Wirkungskreis des Justiz-Ministeriums ; Vermöge Anordnung des Ministeriums des Inneren vom 2. d. M., Z. 2121 ... ; Wien am 11. September 1848Niederösterreich. Landesregierung[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung [Wien, 13. September 1848]
Im Nachhange zu der Kundmachung des Ministers des Inneren vom 12. d. M. wird hiemit zur öffentlichten Kenntniß gebracht, daß die Commission zur Liquidirung der bis 11. d. ausgegebenen, und noch im Besitze der ursprünglichen Empfänger befindlichen Actien des vom Herrn Swoboda gegründeten Privat-Anleihen-Vereines wird heute um 10 Uhr Vormittags im heiligen Kreuzerhofe ihre Wirksamkeit in der Art beginnen ... ; Wien am 13. September 1848Swoboda, August [Behandelte Person][Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung [Wien, 24. August 1848]
Seit einigen Tagen ist die Stadt Wien und ihre Umgebung durch die Excesse der bei öffentlichen Bauten beschäftigten Arbeiter in beständige Unruhe und Aufregung versetzt, in Folge deren das Vertrauen schwindet, Gewerbe und Handel stocken, und das Wohl sämmtlicher Staatsbürger gefährdet ist ... ; Wien am 24. August 1848[Ausg. Querformat], [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 24. August 1848]
Um der zur Aufrechthaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit einschreitenden Nationalgarde den gebührenden gesetzlichen Schutz zu sichern, wird hiermit verordnet ... ; Wien den 24. August 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 24. August 1848]
Um der zur Aufrechthaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit einschreitenden Nationalgarde den gebührenden gesetzlichen Schutz zu sichern, wird hiermit verordnet ... ; Wien den 24. August 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 25. September 1848]
Seine Majestät haben nach Antrag Ihres Justiz-Ministeriums nachfolgende Anordnung zu genehmigen geruht: Da das in Wien niedergesetzte Comité zur unterstützung mittelloser Gewerbsleute ... Rohstoffe oder Halbfabrikate übergibt ... ; Wien am 25. September 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung an das Landvolk
Durch das im constitutionellen Wege erflossene Gesetz vom 7. September 1848 ist das Unterthänigkeits-Verhältniß sammt den daraus entspringenden Lasten aufgehoben worden ... ; [Wien den 15. September 1848][Zweiseitig bedr.], [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung an das Landvolk
Durch das im constitutionellen Wege erflossene Gesetz vom 7. September 1848 ist das Unterthänigkeits-Verhältniß sammt den daraus entspringenden Lasten aufgehoben worden ... ; Wien den 15. September 1848[Einseitig bedr.], [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung an die Patrimonial-Behörden und Beamten
In dem Gesetze vom 7. September 1848 über die Aufhebung des Unterthänigkeitsverbandes wurde im §. 9 verordnet ... ; Wien am 15. September 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Mitbürger! [Wien, am 13. September 1848]
Die gesetzliche Ordnung ist heute abermals auf höchst betrübende Weise gestört worden ... ; Wien, am 13. September 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Provisorisches Gemeindegesetz
[Gegeben in Unserer königlichen Hauptstadt Ollmütz den 17. März im Jahre Eintausend Achthundert Neun und Vierzig ...]Franz Joseph[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1849Verordnung des Ministeriums des Innern, betreffend der Durchführung der Grundentlastung im Herzogthume Schlesien
Zufolge allerhöchster Genehmigung vom 10. Juli 1849 hat der Minister des Innern, im Einvernehmen mit den Ministern der Justiz und der Finanzen zur Durchführung der Grundentlastung im Herzogthume Schlesien folgende Verordnung zu erlassen befunden ... ; Wien am 11. Juli 1849Österreich. Ministerium des Innern[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1849Vorschrift über das Verfahren in Preßübertretungsfällen
[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, [s.a. 1849]Wir Ferdinand der Erste, constitutioneller Kaiser von Oesterreich; König von Hungarn und Böhmen ... Haben über Antrag Unseres Ministerrathes in Uebereinstimmung mit dem constituirenden Reichstage beschlossen und verordnen, wie folgt
Erstens. Die Unterthänigkeit und das schutzobrigkeitliche Verhältniß ist sammt allen diese Verhältnisse normirenden Gesetzen aufgehoben. Zweitens. Grund und Boden ist zu entlasten ... ; [Gegeben in ... Wien, den siebenten September im Eintausend acht Hundert acht und vierzigsten ... Jahre][Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Wir Ferdinand der Erste, constitutioneller Kaiser von Oesterreich; König von Hungarn und Böhmen ... Haben über Antrag Unseres Ministerrathes in Uebereinstimmung mit dem constituirenden Reichstage beschlossen und verordnen, wie folgt
Erstens. Die Unterthänigkeit und das schutzobrigkeitliche Verhältniß ist sammt allen diese Verhältnisse normirenden Gesetzen aufgehoben. Zweitens. Grund und Boden ist zu entlasten ... ; [Gegeben in ... Wien, den siebenten September im Eintausend acht Hundert acht und vierzigsten ... Jahre][Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Wir Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; König von Ungarn und Böhmen ... Finden in Berücksichtigung des Bedürfnisses, die in dem § 33 der von Uns Unseren Völkern am 4. l. M. verliehenen Verfassung den Gemeinden gewährleisteten Grundrechten zur Erfüllung zu bringen ...
[Gegeben in Unserer königlichen Hauptstadt Olmütz den 17. März im Jahre Eintausend Achthundert Neun und Vierzig ...]Franz Joseph[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1849Wir Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; König von Ungarn und Böhmen ... Haben in der Erwägung, daß die mit dem Gesetze vom 7. September 1848 ausgeprochene Entlastung des Grund und Bodens, so wie anderweitige Staats-Rücksichten die Regelung der bisherigen Verhältnisse in Absicht auf die Ausübung der Jagdgerechtigkeit zu einem dringenden Bedürfnisse machen ...
[Gegeben in der Hauptstadt Olmütz den siebenten März, Eintausen Achthundert neun und vierzig]Franz Joseph[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1849Wir Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; König von Ungarn und Böhmen ... Haben zur Vollziehung des §. 5 Unseres Patentes vom 4. März 1849, wodurch das Recht der freien Presse gewährleistet wird ...
[Gegeben in Unserer königl. Hauptstadt Ollmütz den 13. März 1849]Franz Joseph[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1849Wir Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; König von Ungarn und Böhmen ... Um die Anordnung über die Aufhebung des Unterthansverbandes und über die Entlastung des Grundes und Bodens für Unsere Königreiche Galizien und Lodomerien schleunigst durchzuführen, und den Berechtigten die ihnen gebührende Entschädigung für die aufgehobenen Bezüge bald zukommen zu machen, haben Wir über Einrathen Unseres Ministerrathes beschlossen und verordnen wie folgt ...
[Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien den 15. August 1849]Franz Joseph[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1849