1983 Treffer für Ort = "[s.l.]" und Sammlung = Wienbibliothek / Retrodigitalisierung
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1. Compagnie, Juristen-Corps!
Sämmtliche Wehrmänner dieser Compagnie werden dringend aufgefordert ...Wutschel[S.l.], [s.a. 1848]12 gravures
[S.l.] : [o.V.], [ca. 1870]3tes Armee Bulletin
An Se. Excell. den Hr. k. k. geheimen Rath, Feldmarschall Lieutnant und Gouverneur von Wien, Freyh. v. Welden. Preßburg am 18. Dezember 1848 ...[S.l.], 1848Der 6. August
Huldigen wir dem Erzherzog Johann oder dem bayerischen Bürgermeister?[S.l.], [s.a. 1848]6. Compagnie des Juristen-Corps
Die Waffenübungen dieser Compagnie werden an jedem Werktage in den Morgenstunden von 6 bis 8 Uhr im Stadtgraben nächst dem Stubenthore abgehalten ... ; Wien, am 8. April 1848[S.l.], 1848A 'Közlöny' hivatalos lap 110. számához toldalék
Azon elfogott levelek, mellyeknek közhirré tétele a minister-elnök és a képviselöház által elrendeltetett[S.l.], [s.a. 1848]A tények elferditése és esavarása jelenleg annyira napirenden van, hogy az igazság minden barátai ohajtása teljesülend, ha Bécs várossának a Császári királyi seregek általi bévétele körűlményeinek hü rajzát olvashatják
Költ a' föhadi szálláson ; Hetzendorf, November 1. 1848[S.l.], 1848Abänderungs-Antrag des Abgeordneten Hein zu dem verbesserten Antrage des Abgeordneten Hans Kudlich
Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen: Erstens. Daß die Einschränkung der persönlichen Freiheit durch das Band der persönlichen oder dinglichen Unterthänigkeit aufzuhören hat. Zweitens ...Kudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Abänderungs-Antrag des Abgeordneten Pitteri, zu dem Antrage des Abgeordneten Kudlich wegen der Aufhebung des Unterthans-Verhältnisses
Die Theilung des Eigenthums in das Obereigenthum, und in das Nutzungseigenthum ist bekanntlich eine Störung der Freiheit, mit dem Eigenthume nach Belieben zu verfügen ...Kudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Abänderungs-Antrag des Abgeordneten Trojan im Unterthanswesen
Erstens. Die politische Gleichstellung aller Staatsbürger vor dem Gesetze hat fortan als Grundgesetz des österreichischen constitutionellen Kaiserstaates zu gelten. Zweitens ...Trojan, Alois Pravoslav ; Kudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Abänderungs-Antrag des Abgeordneten Trummer zu dem §. 2 des verbesserten Kudlich'schen Antrages
In der zweiten Zeile sollen die Worte "nicht privatrechtlichen, sondern" weggelassen werdenKudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Abänderungs-Antrag von Mathias Herndl
Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen: Daß nach dem §. 2 des Kudler'schen Verbesserungs-Antrages nachzusetzen sei: "und ohne aller Entschädigung von Seite des Landmannes aufzuhören haben." Bei dem §. 4 solle zugesetzt werden: "Dafür können dieselben vom Staate eine billige Entschädigung ansprechen."[S.l.], [s.a. ca. 1848]Abänderungsantrag des Abgeordneten Gleisbach
Fünftens. Daß jene Concurrenz- und ähnlichen Beitragspflichten, welche aus den Obereigenthums- und Zehentrechtsbezügen, auf welchen sie haften, aufzuhören haben[S.l.], [s.a. ca. 1848]Abänderungsantrag des Abgeordneten Peitler, zu dem Antrage des Abgeordneten Kudlich, die Aufhebung des Unterthansverhältnisses betreffend
Ad. §. 2. Alle aus diesen Verhältnissen entspringenden Abgaben, gemeiniglich Feudal-Lasten genannt, insbesondere die Veränderungsgebühren werden von dem Zeitpuncte der Kundmachung dieses Gesetzes, ohne Ablösung von Seite der Verpflichteten gänzlich für aufgehoben erklärt ...Kudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]