34 Treffer für Schlagwort = "Geschichte 1848" und Sammlung = Wienbibliothek / Retrodigitalisierung
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Amendement des Abgeordneten Emil Vacano zu dem Antrage des Abgeordneten Kudlich
Dieser Antrag hätte zu lauten: Die österreichische Reichsversammlung erklärt: 1. Der Unterthänigkeits-Verband ist aufgehoben. 2. Alle aus diesem Unterthänigkeits-Verbande, aus dem Obereigenthume, aus der Dorfobrigkeit, aus dem Zehent- und Bergrechte, und aus dem Privatlehenbande entspringenden Natural-, Arbeits- oder Geldleistungen haben ...Kudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Franz Watzel
Zu §. 2 des Hans Kudlich'schen Antrages: Daß auch die aus den (nach dem sogenannten Raab'schen Systeme) geschlossenen Robotablösungs-Contracten entspringenden Zug- und Handarbeitsleistungen - da sie ein Surrogat der Robotschuldigkeiten sind - aufzuhören habenKudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Haimerl zu Kudlichs neuen Antrag
Zu §. 2 die Worte: "und des Lehenbandes" sind wegzulassen[S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Klaudi zu dem Antrage des Abgeordneten Kudlich
Zweitens. Alle, die Freiheit des Grundbesitzes beschränkenden, oder sonst aus dem Unterthänigkeits-Verhältnisse entspringenden Lasten sind nach einem besonders auszuarbeitenden Gesetze, welches in möglichst kurzer Zeit zur Vollberathung vorzulegen ist, theils umzuändern, theils aufzuheben ...Kudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Matthäus Kautschitsch zu dem Antrage des Abgeordneten Hans Kudlich
Von nun an sind das Unterthänigkeits-Verhältniß sammt allen daraus entsprungenen Rechten und Pflichten, jedoch unter Aufrechterhaltung der bestehenden Octava für die Dauer von drei Jahren so wie die Zehentrechte aufgehoben ...Kudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Neuwall zum verbesserten Antrage des Abgeordneten Kudlich
Zweitens: wäre nach "Lasten" einzuschalten "und Pflichten." Viertens: daß die Gerichtsbarkeit und politische Geschäftsführung sogleich von Verkündigung dieses Beschlusses bis zur Einführung der neuen Gerichtsverfassung im Namen, auf Kosten und unter Verantwortlichkeit des Staates von den bisherigen Patrimonial-Gerichten inzwischen noch ausgeübt werden sollKudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Szabel zum Antrage des Abgeordneten Kudlich. Am 19. August 1848 gestellt
Statt der §§. 2, 3 und der folgenden: Grund und Boden sei durch Aufhebung der Natural-Leistungen zu befreien, und die Ausmittlungsart der Entschädigung mit Anerkennung des Grundsatzes einer billigen Ablösung an eine Commission zur Vorlage geeigneter Gesetzentwürfe zu verweisen ...Kudlich, Hans [Behandelte Person][Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Trzecieski zu dem Antrage des Abgeordneten Kudlich
Zusatz zu Viertens: "gegen spätere Entschädigung."Kudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Uchatzy zum Antrage des Abgeordneten Hans Kudlich
Ad 3 des Antrages: In diesem Puncte wird angetragen, daß über die Einführung der neuen Gerichtsverfassung Gesetzentwürfe von einer aus den Vertretern aller Provinzen gewählten Commission mit Zuziehung des Ministeriums auszuarbeiten wären ...Kudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement zu dem verbesserten Antrage des Abgeordneten Kudlich vom Abgeordneten Polaczek
Ad Erstens. Daß die Einschränkung der Freiheit einzelnder Personen, wie ganzer Gemeinden durch das Band der Unterthänigkeit aufzuhören hat. Ad Zweitens: Das Wort "sondern" im Mittelsatze ist wegzulassenKudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten Anton Weigl
Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen: Erstens. Schließe ich mich dem Antrage des Cajetan Nagele an, alle wie immer Namen gehabten Geld-, Natural- und Rustical-Leistungen, Jagdbarkeiten auf Bauern- oder Gemeindegründen haben alsogleich aufzuhören, ohne alle Entschädigung ...[S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten Ganzwohl
Die hohe Reichsversammlung möge beschließen: Der Antrag des Abgeordneten Hans Kudlich sei sammt allen vorgebrachten Abänderungs-Anträgen einem Ausschusse ... zu übermitteln ...Kudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten Hans Kudlich
Die hohe Reichsversammlung möge erklären: Von nun an ist das Unterthänigkeits-Verhältnis sammt allen daraus entsprungenen Rechten und Pflichten aufgehoben, vorbehaltlich der Bestimmungen, ob und wie eine Entschädigung zu leisten sei[S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten Leberl Joseph
Der hohe Reichstag wolle beschließen, daß Robot und andere Grundlasten, und zwar ohne Ablösung von Seite unserer Bürger, Bauern, Häusler und Inwohner, baldmöglichst aufgehoben werden ...Kudlich, Hans [Behandelte Person] ; Löhner, Ludwig von [Behandelte Person] ; Vacano, Emil [Behandelte Person] ; Hein, Franz von [Behandelte Person] ; Umlauft, Johann von [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten Tomjcek
Es wird beantragt: Die hohe Kammer wolle auf Grundlage des Kudlich'schen Antrages vorerst nur das Princip der Aufhebung des Unterthans-Verbandes in volle Berathung ziehen ...Kudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Der große Fackelzug der dankbaren Landleute aus allen Provinzen und die Reden der Reichstagsdeputirten am 24. September in Wien
[Wien im September 1848][Wien] : Gedruckt bei Franz Edlen von Schmid, 1848Hanns Kudlich, der Bauernbeglücker
Ein Wort zur rechten Zeit. Bei Gelegenheit des dem Obigen von den Landleuten der nahen und fernen Umgebungen Wiens dargebrachten FackelzugesKudlich, Hans [Behandelte Person][Wien] : Gedruckt bei Lell, [s.a. 1848]Der verbesserte Antrag des Abgeordneten Hans Kudlich lautet
Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen: Erstens. Daß die Einschränkung der persönlichen Freiheit durch das Band der Unterthänigkeit aufzuhören hat. Zweitens ...[S.l.], [1848]Verbesserungs-Antrag der Abgeordneten Löhner, Vaccano, Hein, Umlauft, Kudlich etc
Der Reichstag erklärt: Erstens. Das Band der Unterthänigkeit wird als eine die ursprünglichen Menschenrechte verletzende Einschränkung der persönlichen Freiheit für rechtswidrig erklärt, und auf ewige Zeiten aufgehoben ...Ullepitsch, Carl [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Verbesserungs-Antrag des Abgeordneten Hawelka zum Antrage Kudlich's
I. Zwischen §. 1 & 2 soll ein eigener Absatz gesetzt werden: "Robot hat aufzuhören, sie möge aus was immer für einem Titel abgeleitet seyn." II. ...Kudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]