wiedern versammte, nur die Pflicht auferlegt hätte, die Aufführbarkeit des Stückes Ihrem Urtheile zu unterziehen, und wenigstens aber meine Bereit, willigkeit keinen Zweifel übrig zu lassen. Weit entfernt, wie Müllner die Nichtdarstellbarkeit eines Stückes unter seine Vorzüge zu zählen, rechne ich es vielmehr zu den Mängeln, und bin bereit, diesen Grundsatz auch auf mein Preicht anzugen den, wenn es für nicht darsstell bar erkannt wird. Ab es nun Dieses sei, kann ich selbst am wenigsten entscheiden, aber ich fürchte es bemale. Manches von derbare in der Stellung des Ganzen, besonders des dealen Hintergrundes; die, aus Grundsatz gewagte, aber vielleicht hier und