Werk Ihrer lyrischen Kunst zu machen, habe ich alle Gedichte ausgeschie
den, die irgendwie aus dem Rahmen fallen, der durch den Titel "Die
Harfe Gottes" angedeutet ist und durch Gedichte aus Ihren früheren Bü-
chern ersetzt.
Ich habe den mir vorgelegten Vertragsentwurf, der in einzel-
nen Punkten (Preisangaben etc.) mit meinen mündlichen Abmachungen dif-
ferierte, zurückgewiesen, Ihnen ein sehr schönes Honorar für den
Erscheinungstermin (S 1.000.-) und einen über das übliche Mass wesent-
lich hinausgehenden Perzentsatz vom verkauften brochierten Einzelexemplar ausbe-
dungen (20%).
Die unbedingte Voraussetzung des Vertragsschlusses ist das
Zustandekommen der bibliophilen Ausgabe im Wege einer
doch nicht von Ihnen als Autor, sondern von guten Freunden aufzulegen-
de Subscription, die das Verlagsrisiko herabmindert.
Wie soll ich daher bei allem Vertrauen, dessen Sie mich
liebenswürdig versichern, den Vertrag schliessen, wenn Sie hinsicht-
lich des Gelingens dieser Subscription, das doch für mich ebenso zwei-
fellos feststeht wie für Sie und die Verehrer Ihrer Kunst, in ganz all-
gemeinen Ausdrücken schreiben, die für den kalkulierenden Verleger,der
mir für Sie ohnehin günstigste Bedingungen konzedieren musste, ledig-
lich den Wert von Hypothesen haben!
Ich wäre doch glücklich, wenn ich bei der allgemeinen Abnei-
gung der Verleger gegen „Lyrik im Allgemeinen” einen Verleger ausfindig
machen könnte wie wir Sie vor dem Kriege kannten, denen ein guter Autor
das Positivum des Vertragsschlusses ist.
Nun bin ich nach umfänglichen Verhandlungen, die alle Mög-
lichkeiten der Herausgabe ventilierten, soweit, einen Verlag, der seine
den, die irgendwie aus dem Rahmen fallen, der durch den Titel "Die
Harfe Gottes" angedeutet ist und durch Gedichte aus Ihren früheren Bü-
chern ersetzt.
Ich habe den mir vorgelegten Vertragsentwurf, der in einzel-
nen Punkten (Preisangaben etc.) mit meinen mündlichen Abmachungen dif-
ferierte, zurückgewiesen, Ihnen ein sehr schönes Honorar für den
Erscheinungstermin (S 1.000.-) und einen über das übliche Mass wesent-
lich hinausgehenden Perzentsatz vom verkauften brochierten Einzelexemplar ausbe-
dungen (20%).
Die unbedingte Voraussetzung des Vertragsschlusses ist das
Zustandekommen der bibliophilen Ausgabe im Wege einer
doch nicht von Ihnen als Autor, sondern von guten Freunden aufzulegen-
de Subscription, die das Verlagsrisiko herabmindert.
Wie soll ich daher bei allem Vertrauen, dessen Sie mich
liebenswürdig versichern, den Vertrag schliessen, wenn Sie hinsicht-
lich des Gelingens dieser Subscription, das doch für mich ebenso zwei-
fellos feststeht wie für Sie und die Verehrer Ihrer Kunst, in ganz all-
gemeinen Ausdrücken schreiben, die für den kalkulierenden Verleger,der
mir für Sie ohnehin günstigste Bedingungen konzedieren musste, ledig-
lich den Wert von Hypothesen haben!
Ich wäre doch glücklich, wenn ich bei der allgemeinen Abnei-
gung der Verleger gegen „Lyrik im Allgemeinen” einen Verleger ausfindig
machen könnte wie wir Sie vor dem Kriege kannten, denen ein guter Autor
das Positivum des Vertragsschlusses ist.
Nun bin ich nach umfänglichen Verhandlungen, die alle Mög-
lichkeiten der Herausgabe ventilierten, soweit, einen Verlag, der seine