14 Titel in November 1848
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Circulare der k. k. Nieder-Oester. Landesregierung [Wien, 8. November 1848]
Um über den Entwaffnungs-Rayon um Wien außer Zweifel zu seyn, haben Se. Durchlaucht der Herr Feldmarschall Fürst zu Windischgrätz die nachstehende Verständigung an die Truppen-Commanden erlassen: Um außer Zweifel zu stellen, in welchen Orten die Entwaffnung der Bevölkerung außerhalb der Stadt ... vorgenommen werden müsse ... Hauptquartier Schönbrunn am 4. November 1848. Fürst zu Windischgrätz, k. k. Feldmarschall. Welches hiemit in Folge einer Zuschrift der Central-Commission der Stadt-Commandantur vom 7. d. M. zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird ; Wien am 8. November 1848[S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 1. November 1848]
Diejenigen, welche vom Nationalgarde-Ober-Commando zu Dienstverrichtungen Pferde erhalten haben, werden bei strenger Verantwortung aufgefordert, dieselben, sie mögen dem Staate oder Privateigenthümern gehören, dem Stallmeister Sensel in der Stallburg unverzüglich zu übergeben ; Wien am 1. November 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung [Wien, 12. November 1848]
Auf Befehl Sr. Excellenz des Herrn Gouverneurs, Feldmarschall-Lieutenants Freiherrn v. Welden, wird von heute an die Passage zwischen der Stadt und den Vorstädten wieder hergestellt ; Wien am 12. November 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung [Wien, 2. November 1848]
Das Justiz-Ministerium hat in Rücksicht auf die mit dem Belagerungszustande Wiens verbundene Hemmung des Verkehrs zu verfügen befunden, daß die Präsentation zur Acceptation und die Erhebung des Protestes bei Verweigerung derselben in Ansehung derjenigen Wechsel, welche in dem Zeitraume vom 6. October 1848 bis einschließlich 5. November 1848 zur Annahme hätten präsentirt werden sollen ... auch noch am 6. November 1848 mit voller Rechtswirkung vorgenommen werden könne ...Österreich. Justizministerium[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 3. November 1848]
Der Gemeinderath der Residenzstadt Wien beeilt sich im Auftrage des löbl. k. k. Militär-Ober-Commando's Folgendes zur öffentlichen Kenntniß und genauer Beachtung zu bringen, u. z.: Um die nöthigen Sicherheitsmaßregeln zu treffen, und dennoch auch den Verkehr möglichst zu erleichtern, werden von Heute Früh 10 Uhr an, das Burg-, Kärnthner-, Rotenthurm- und Schotten-Thor, dann die St. Marxer-, Matzleinsdorfer-, Mariahilfer-, Lerchenfelder-, Nußdorfer- und Schotten-Linie eröffnet, die übrigen Thore und Linien aber für den öffentlichen Verkehr gesperrtWien. Gemeinderath[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 3. November 1848]
Der Gemeinderath der Residenzstadt Wien beeilt sich im Auftrage des löbl. k. k. Militär-Ober-Commando's Folgendes zur öffentlichen Kenntniß und genauer Beachtung zu bringen, und zwar: Um die nöthigen Sicherheitsmaßregeln zu treffen, und dennoch auch den Verkehr möglichst zu erleichtern, werden von Heute Früh 10 Uhr an, das Burg-, Kärnthner-, Rotenthurm- und Schotten-Thor, dann die St. Marxer-, Matzleinsdorfer-, Mariahilfer-, Lerchenfelder-, Nußdorfer- und Tabor-Linie eröffnet, die übrigen Thore und Linien aber für den öffentlichen Verkehr gesperrt ... ; Wien den 3. November 1848Wien. Gemeinderath[Wien] : Gedruckt bei Carl Ueberreuter, Alservorstadt Nr. 146, 1848Kundmachung [Wien, 6. November 1848]
Seine Majestät der Kaiser haben Sich mit allerhöchstem Handschreiben vom 3. dieses [!] veranlaßt befunden, bei dem für Wien ausgesprochenen Belagerungs-Zustande zur Leitung aller für die Stadt und deren Umgebung erforderlichen Maßregeln den Herrn Feldmarschall-Lieutenant Freiherrn von Welden mit dem Titel eines Gouverneurs zu bestimmen ... ; Wien am 6. November 1848Welden, Ludwig von [Behandelte Person][Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 7. November 1848]
Gemäß §. 5 der Proclamation vom 23. October d. J. und des §. 6 der Proclamation vom 1. d. M. haben die sich in Wien ohne legale Nachweisung der Ursache ihrer Anwesenheit aufhaltenden Ausländer, so wie auch alle in gleicher Lage befindlichen, nach Wien nicht zuständigen Inländer Wien sogleich zu verlassen ... ; Wien den 7. November 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung [Wien, 7. November 1848]
Mit Genehmigung der hohen k. k. Militär-Central-Commission hat der Gemeinderath nach Anhörung der hiesigen Fiaker zur Fahrt zu dem Bahnhof in Floridsdorf und zurück, folgende Fahrtaxe festgestellt ...[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung [Wien, 7. November 1848]
Um den Verkehr zwischen der Stadt und den Vorstädten mit den außer den Linien liegenden Ortschaften zu erleichtern, so wie die freie und ungehinderte Passage von Außen nach Innen und umgekehrt zu befördern, haben Se. Durchlaucht der Herr Feldmarschall Fürst zu Windischgrätz über meinen Antrag zu genehmigen befunden, daß an den Taborer-, Mariahilfer-, St. Marxer-, Matzleinsdorfer- und Nußdorfer-Linien die freie Passage nach Außen und nach Innen unter der Bedingung gestattet werde, daß an diesen Linien von fünf Uhr Morgens bis acht Uhr Abends die freie Passage den Fußgehern und den Fahrenden in der Art offen bleiben soll, daß Jedermann ... die bezeichneten Linien passiren kann, ohne einen Passirschein zu bedürfen ... ; Wien am 7. November 1848Cordon, Franz von[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 8. November 1848]
Das Ausrufen und der Verkauf von Zeitungs-Blättern und Flugschriften auf den öffentlichen Straßen und Plätzen wird im Allgemeinen auf das Strengste untersagt. Dagegen Handelnde werden verhaftet, und mit Arrest bestraft werden ... ; Wien am 8. November 1848Cordon, Franz von[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Proclamation [Wien, 1. November 1848]
Indem ich die unter meinem Befehle stehenden k. k. Truppen in die Hauptstadt Wien einrücken lasse, finde ich mich im Nachhange meiner Proclamation vom 23. October d. J. bestimmt, jene Maßregeln allgemein bekannt zu machen, deren Ausführung ich zur Wiederherstellung des auf das Tiefste erschütterten öffentlichen Rechtszustandes für unerläßlich halte. Die Stadt hat zwar am 30. v. M. ihre Unterwerfung angezeigt, die darüber geschlossenen Bestimmungen wurden jedoch durch den schändlichsten Verrath wieder gebrochen, daher ich ohne Rücksicht auf diese Unterwerfungsacte hiermit folgende Anordnungen treffe ... ; Hauptquartier Hetzendorf am 1. November 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Proclamation [Wien, 1. November 1848]
Indem ich die unter meinem Befehle stehenden k. k. Truppen in die Hauptstadt Wien einrücken lasse, finde ich mich im Nachhange meiner Proclamation vom 23. Oktober d. J. bestimmt, jene Maßregeln allgemein bekannt zu machen, deren Ausführung ich zur Wiederherstellung des auf das Tiefste erschütterten öffentlichen Rechtszustandes für unerläßlich halte. Die Stadt hat zwar am 30. v. Mts. ihre Unterwerfung angezeigt, die darüber geschlossenen Bestimmungen wurden jedoch durch den schändlichsten Verrath wieder gebrochen, daher ich ohne Rücksicht auf diese Unterwerfungsacte hiermit folgende Anordnungen treffe ... ; Hauptquartier Hetzendorf am 1. November 1848[Wien] : Gedruckt bei U. Klopf sen. und Alex. Eurich, 1848Proclamation [Wien, 3. November 1848]
Im Nachhange zu dem Proclam Sr. Durchlaucht des Herrn Feldmarschalls Fürsten zu Windisch-Grätz vom 1. d. M., und auf hochdessen Befehl wird von Seite des Stadt Commando folgendes kund gemacht. Bei der am 7. October verübten Plünderung des unter den Schutz des Reichstages gestellten Wiener Zeughauses, sind sehr viele, theils zur Zierde der Waffensäle, theils als historische Denkmähler dort aufbewahrte Gegenstände die Beute des raubgierigen Pöbles geworden ... Aufruf, das Ihre zur Wiedererlangung dieser historischen Schätze beizutragen ... ; Wien am 3. November 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848