87 Neuzugänge
vom 10.8.2017
Antrag des Abgeordneten Ferdinand Forster
Die Reichsversammlung hebt schon vor Beginn des nächsten Studienjahres die Theresianische Ritter-Akademie, das gräflich Löwenburg'sche, dann das Stadt-Convict in Wien, das Stift-Convict zu Kremsmünster, die Kloster-Convicte zu Melk und Seitenstätten, dann die Convicte zu Gratz und Prag auf[S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten Ferdinand Forster
Die Reichsversammlung decretirt die Aufhebung des theresianischen Damenstiftes auf dem Prager Schlosse, des Fräuleinstiftes auf der Neustadt in Prag, dann der Fräulein- und Damenstifte zu Gratz, Innsbruck, Hall, Görz in Kärnthen und Krain[S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten E. M. Selinger
Die erste österreichische Reichsversammlung schreitet gleich im Beginne ihres erhabenen Wirkens zur dankbaren Anerkennung der heldenmüthigen Tapferkeit, der opferfreudigen Vaterlandsliebe und aller jener rühmlichen Eigenschaften, wodurch die österreichische Armee die Bewunderung der unbefangenen und gerechten Welt erregt[S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten Dylewski
Ich beantrage: Erstens. Sogleich eine Proclamation zu erlassen, daß das Unterthänigkeits-Verhältnis, die Robot und sonstige daraus fließende Lasten und Giebigkeiten, aber auch zugleich die Jurisdiction und sonstigen Lasten der Dominien aufhören werden und müssen, und in Galizien schon aufgehört haben ...[S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten Dr. Lud. Edl. v. Löhner
Die hohe National-Versammlung wolle beschließen: Erstens: Die Ertheilung von Adelsbezeichnungen jeder Art hört in den durch die Constitution vereinigten Ländern von nun an auf. Zweitens ...[S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten Alb. Ritter v. Neuwall
Die hohe Versammlung geruhe folgendes provisorisches Recrutirungsgesetz zu berathen und zu beschließen: §. 1. Jeder Staaatsbürger ist mit vollendetem 19. Jahre militärpflichtig. §. 2. ...[S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag der Abgeordneten Bartholomäus Gabrys, Johann Storc, Bartholomäus Pietrowski, Johann Stasiowski und Nikolaus Drauß
Wir erlauben uns, an die hohe Reichsversammlung die Anfrage zu stellen, ob wir in einem constitutionellen Staate fernerhin Unterthanen verbleiben, da wir glauben, daß eine constitutionelle Regierung keine Unterthanen, wohl aber ein souveränes Volk besitzt ...[S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Latzel zu dem Antrage des Abgeordneten Zimmer
Es haben die aus dem bloßen Unterthänigkeitsverhältnisse entspringenden Lasten der Inleute und derjenigen Häusler, die nicht mehr als fünf Metzen Grund besitzen, so wie die der Handwerker und Gewerbetreibenden etc. ohne alle Entschädigung für immer aufzuhören. Hat der Bier- und Branntweinzwang mit den ihm anhaftenden Verbindlichkeiten wegzufallen[S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Haimerl zu Kudlichs neuen Antrag
Zu §. 2 die Worte: "und des Lehenbandes" sind wegzulassen[S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Cerne zu dem verbesserten Antrage des Abgeordneten Hans Kudlich
In dem dritten Absatze seien die Worte: "über die etwaige Entschädigung und" wegzulassen[S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Andreas Dominikus zum Antrage des Abgeordneten Kudlich
Drittens: Nach dem Worte "Commission" wäre einzuschalten: "zu der aber weder ein Berechtigter noch ein Verpflichteter zu wählen wäre, mit thunlichster Beschleunigung" etc[S.l.], [s.a. ca. 1848]Abstimmungsfragen zum Antrage des Abgeordneten Kudlich
Einleitung. Die Grundlage der Abstimmung bilden die Anträge der Abgeordneten ...[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, [s.a. ca. 1848]Abstimmungs-Antrag des Abgeordneten Lasser
Erstens. Die Unterthänigkeit und das schutzobrigkeitliche Verhältniß ist sammt allen diese Verhältnisse normirenden Gesetzen aufgehoben. Zweitens ...[S.l.], [s.a. ca. 1848]Abänderungsantrage des Abgeordneten Haimerl zum Kudlich'schen Antrage rücksichtlich der Aufhebung der Unterthänigkeit
Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen: a) daß die bisher in den meisten österreichischen Staaten bestandenen Unterthänigkeits-Verhältnisse mit ihren Folgen jedenfalls aufzuhören haben ...[S.l.], [s.a. ca. 1848]Abänderungs-Antrag von Mathias Herndl
Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen: Daß nach dem §. 2 des Kudler'schen Verbesserungs-Antrages nachzusetzen sei: "und ohne aller Entschädigung von Seite des Landmannes aufzuhören haben." Bei dem §. 4 solle zugesetzt werden: "Dafür können dieselben vom Staate eine billige Entschädigung ansprechen."[S.l.], [s.a. ca. 1848]Abänderungs-Antrag des Abgeordneten Trojan im Unterthanswesen
Erstens. Die politische Gleichstellung aller Staatsbürger vor dem Gesetze hat fortan als Grundgesetz des österreichischen constitutionellen Kaiserstaates zu gelten. Zweitens ...[S.l.], [s.a. ca. 1848]Abänderungs-Antrag des Abgeordneten Pitteri, zu dem Antrage des Abgeordneten Kudlich wegen der Aufhebung des Unterthans-Verhältnisses
Die Theilung des Eigenthums in das Obereigenthum, und in das Nutzungseigenthum ist bekanntlich eine Störung der Freiheit, mit dem Eigenthume nach Belieben zu verfügen ...[S.l.], [s.a. ca. 1848]Abänderungs-Antrag des Abgeordneten Hein zu dem verbesserten Antrage des Abgeordneten Hans Kudlich
Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen: Erstens. Daß die Einschränkung der persönlichen Freiheit durch das Band der persönlichen oder dinglichen Unterthänigkeit aufzuhören hat. Zweitens ...[S.l.], [s.a. ca. 1848]Abänderungsantrag des Abgeordneten Gleisbach
Fünftens. Daß jene Concurrenz- und ähnlichen Beitragspflichten, welche aus den Obereigenthums- und Zehentrechtsbezügen, auf welchen sie haften, aufzuhören haben[S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Szabel zum Antrage des Abgeordneten Kudlich. Am 19. August 1848 gestellt
Statt der §§. 2, 3 und der folgenden: Grund und Boden sei durch Aufhebung der Natural-Leistungen zu befreien, und die Ausmittlungsart der Entschädigung mit Anerkennung des Grundsatzes einer billigen Ablösung an eine Commission zur Vorlage geeigneter Gesetzentwürfe zu verweisen ...[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, [s.a. ca. 1848]