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zu den FilteroptionenKundmachung [Wien, 8. Mai 1848]
Mit Allerhöchster Entschließung vom 17. März d. J. wurde die Errichtung eines Gemeinde-Ausschusses für die Stadt Wien bewilliget, und bereits auch jenseits aufgeführte Wahlordnung genehmiget, worin die Bestimmungen über die Eigenschaften der Wahlberechtigten und der Wahlfähigen enthalten sind ... ; [Wien am 8. Mai 1848]Magistrat der Stadt Wien ; Provisorischer Bürger-Ausschuß der Stadt Wien[S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 8. Mai 1848]
Mit Allerhöchster Entschließung vom 17. März d. J. wurde die Errichtung eines Gemeinde-Ausschusses für die Stadt Wien bewilliget, und bereits auch jenseits aufgeführte Wahlordnung genehmiget, worin die Bestimmungen über die Eigenschaften der Wahlberechtigten und der Wahlfähigen enthalten sind ... ; [Wien am 8. Mai 1848]Magistrat der Stadt Wien ; Provisorischer Bürger-Ausschuß der Stadt Wien[S.l.], 1848Kundmachung zum Behufe der Wahl von Abgeordneten und Stellvertretern für die im Mai d.J. nach Frankfurt am Main berufene konstituirende deutsche National-Versammlung. [...]
Magistrat der Stadt Wien[Hochformat], [S.l.], 1848Der Magistrat und provis. Bürger-Ausschuß der Stadt Wien an seine Mitbürger!
Gedruckte Mauer-Anschläge und Flugblätter der verschiedenartigsten Richtungen verkünden seit einigen Tagen den Wohnungs-Parteien Wien, daß nicht nur in Zukunft, sondern auch jetzt schon für die Georgi-Zinszahlung die Wohnungszinse theils nur in willkührlich herabgesetzten Beträgen, theils in anderen als den vertragsmäßig bedungenen ... Zahlungs-Terminen, theils gar nicht bezahlt werden brauchen ... In letzter Richtung führt dieses Beginnen zum Umsturze aller rechtlichen Ordnung ... wobei jene Aufwiegler nur im Trüben fischen ... ; [Solchem Treiben muß und wird ein Ziel gesetzt werden ! ... ; Der Magistrat ... kräftigsten Mitwirkung der Nationalgarde ... versichert ... ; Allein der Magistrat ... spricht zugleich die zuversichtliche Erwartung aus, daß in einer so schwer bedrängten Zeit, wo so viele Erwerbszweige darniederliegen ... auch die ehrenwerthen zumal wohlhabenderen Hauseigenthümer von Wien ihre strengen Rechtsforderungen gegenüber ihren ärmeren Mitbürgern und besonders rücksichtswürdigen Miethpartheien mit humanem und billigem Sinne ausüben werden ... ; Vom Magistrate und provisorischen Bürger-Ausschusse der Stadt Wien ... Wien, den 20. April 1848]Magistrat der Stadt Wien ; Provisorischer Bürger-Ausschuss der Stadt Wien[S.l.], 1848Der Magistrat und provisorische Bürger-Ausschuß der Stadt Wien an seine Mitbürger!
Gedruckte Mauer-Anschläge und Flugblätter der verschiedenartigsten Richtungen verkünden seit einigen Tagen den Wohnungs-Parteien Wiens, daß nicht nur in Zukunft, sondern auch schon für die jetzige Georgi-Zinszahlung die Wohnungszinse theils nur in willkührlich herabgesetzten Beträgen, theils in anderen als den vertragsmäßig bedungenen ... Zahlungs-Terminen, theils gar nicht bezahlt werden brauchen ... ; Wien am 20. April 1848Magistrat der Stadt Wien ; Provisorischer Bürger-Ausschuss der Stadt Wien[S.l.], 1848Provisorische Vorschrift über den Wirkungskreis des Justiz-Ministeriums
Bis zur Erlassung eines Gesetzes über die künftige Organisation der Gerichtsbehörden und deren Stellung zu dem Justiz-Ministerium wird der Wirkungskreis des letzteren mit allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät vom 19. August 1848 provisorisch auf folgende Art festgestellt ... ; [Wien, 21. August 1848][S.l.], 1848Rechnungs-Abschluß über die sämmtlichen Empfänge und Ausgaben bey dem Magistrate der k. k. Haupt- und Residenzstadt Wien im Verwaltungsjahre 1847
Vom Magistrate der Stadt Wien am 30. März 1848Magistrat der Stadt Wien[S.l. Wien], 1848Der verbesserte Antrag des Abgeordneten Hans Kudlich lautet
Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen: Erstens. Daß die Einschränkung der persönlichen Freiheit durch das Band der Unterthänigkeit aufzuhören hat. Zweitens ...[S.l.], [1848]Verbesserungs-Antrag der Abgeordneten Löhner, Vaccano, Hein, Umlauft, Kudlich etc
Der Reichstag erklärt: Erstens. Das Band der Unterthänigkeit wird als eine die ursprünglichen Menschenrechte verletzende Einschränkung der persönlichen Freiheit für rechtswidrig erklärt, und auf ewige Zeiten aufgehoben ...Ullepitsch, Carl [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Verbesserungs-Antrag des Abgeordneten Hawelka zum Antrage Kudlich's
I. Zwischen §. 1 & 2 soll ein eigener Absatz gesetzt werden: "Robot hat aufzuhören, sie möge aus was immer für einem Titel abgeleitet seyn." II. ...Kudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Verbesserungs-Antrag des Abgeordneten Jos. Doliack zum Antrage des Abgeordneten Johann Kudlich
Die hohe Reichsversammlung möge erklären: Erstens. Der Unterthänigkeitsverband ist aufgehoben. Zweitens ...[S.l.], [s.a. ca. 1848]Verbesserungs-Antrag des Abgeordneten Machalski zu dem zweiten Absatze des Antrages des Abgeordneten Kudlich
Nach dem Worte "Lasten" möge eingeschaltet werden: "gegen gleichzeitige Aufhebung der von den bisherigen Unterthanen auf den herrschaftlichen Gründen ausgeübten Dienstbarkeiten."Kudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Verbesserungs-Antrag des Abgeordneten Praschak zu dem Antrage des Abgeordneten Kudlich
Es sei zur Berichterstattung über die Aufhebung aller aus dem Unterthansverhältnisse entspringenden Rechte und Pflichten, so wie über die möglichst vollständige Entlastung des Grundes und Bodens im Wege einer billigen Entschädigung, eine Comission mit gleicher Betheiligung aller Provinzen zu wählen. In diese Commission seien auch die dießfälligen Beschlüsse und Vorlagen der einzelnen Provinzial-Landtage abzugebenKudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Verbesserungs-Antrag des Abgeordneten Umlauft zu dem neuen Antrage des Abgeordneten Hans Kudlich
und zwar zu dem ersten Titel: Das Band der Unterthänigkeit wird als eine die natürlichen Menschenrechte verletzende Einschränkung der persönlichen Freiheit für rechtswidrig erklärt, und hiemit für ewige Zeiten aufgehobenKudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Verordnung des Ministeriums der Justiz
Ueber vorläufiges Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern werden hiemit sämmtliche Gerichtsbehörden in dem Sprengel der Senate des k. k. obersten Gerichtshofes angewiesen, in gerichtlichen Erledigungen allen Staatsbürgern ohne Unterschied des Standes das Prädicat "Herr", oder "Frau" beizulegen, und auf Verlangen den Sitz vor Gericht zu geben ; Wien am 11. August 1848[S.l.], 1848Zusatz des Abgeordneten Kral zu Nr. 3 des Kudlich'schen Antrages wegen Auflösung des Unterthänigkeits-Verbandes
Bei der Wahl der Commissions-Glieder ist darauf zu sehen, daß unter den gewählten Abgeordneten der Provinz Galizien mit der Bukowina wenigstens Einer aus der letzteren Landschaft sich befinde ...Kral, ... ; Kudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]