26 Treffer für Autor / Beteiligte = "Österreich / Konstituierender Reichstag" und Sammlung = Wienbibliothek / Retrodigitalisierung
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Kundmachung [Wien, 8. Mai 1848]
Mit Allerhöchster Entschließung vom 17. März d. J. wurde die Errichtung eines Gemeinde-Ausschusses für die Stadt Wien bewilliget, und bereits auch jenseits aufgeführte Wahlordnung genehmiget, worin die Bestimmungen über die Eigenschaften der Wahlberechtigten und der Wahlfähigen enthalten sind ... ; [Wien am 8. Mai 1848]Magistrat der Stadt Wien ; Provisorischer Bürger-Ausschuß der Stadt Wien[S.l.], 1848Kundmachung und theilweise Berichtigung der Kundmachung vom 28. l. Mts
In den nachbenannten Wahlbezirken werden wegen der vorgefallenen Doppelwahlen neue Wahlen der Wahlmänner zur Ernennung der Deputirten zum constituirenden Reichstage nothwendig ... ; Von dem Magistrate der Stadt Wien am 29. Juni 1848Magistrat der Stadt Wien[S.l.], 1848Legitimations-Karte. Der unterzeichnete Gemeinde-Ausschuß bestätiget, daß [ ] zu [ ] wohnend, für den Wahldistrict als berechtiger Wähler erkannt, und ihm zu seinem Ausweise diese Legitimations-Karte ausgefertigt wurde. Wien den [ ]ten Juni 1848
Jeder mit dieser Legitimations-Karte versehene Wähler wird eingeladen, da eine Stimmgebung durch Stellvertreter nicht gestattet ist, sich, sofern er sein Wahlrecht am 12., 14., 16., oder 17. Juni in der Stadt oder in den Wahlbezirken Leopoldstadt, Roßau, Erdberg, Landstraße, Wieden oder Matzleinsdorf ausgewiesen hat, am 19. - alle übrigen aber am 20. d. M. an dem Orte, wo die Legitimationsurkunde ertheilt wurde ... persönlich einzufinden ... und den Wahlzettel auf zehn Wahlmänner lautend versiegelt abzugeben, oder seine Stimme mündlich zu Protocoll zu geben, jedenfalls aber den obigen Tag um 6 Uhr Nachmittags neuerlich zur Eröffnung der Stimmzettel und Vornahme des Skrutiniums zu erscheinen, damit im Falle eine absolute Stimmenmehrheit sich nicht herausstellen würde, zu einer neuen Wahl geschritten werden könne[S.l.], 1848Mit Erlaß des Ministerium des Innern vom 10. d. M. Z. 905 wird nachträglich zu den Bestimmungen über die Wahlen der Abgeordneten zum constituirenden Reichstag erklärt, daß selbstständige Arbeiter, welche das 24. Lebensjahr zurückgelegt haben, und sich in der freien Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte befinden ... als Wähler auftreten dürfen
Wien am 11. Juni 1848Lamberg, Anton Raimund von[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Offener Brief des "Radikalen" an den Ausschuß der Bürger, Nationalgarde und akademischen Legion für Ordnung, Sicherheit und Wahrung der Rechte des Volkes
Der Ministerial-Erlaß vom 1. d. M., bezüglich der Wahlen zum bevorstehenden konstituierenden Reichstag enthält ... die vor einer scharfen Kritik sich gewiß nicht stichhaltig bewiesen, namentlich drei Bestimmungen, welche die Rechte des Volkes in nicht zu verantwortender Weise kränken ... wahrt die Rechte des Volks vor der angedrohten Lähmung und Verstümmelung, protestirt gegen solche Beschneidung und Verkrüppelung unseres jungen konstitutionellen Freiheitsbaumes ... ; Wien am 5. Juni 1848Becher, Alfred Julius[Wien] : Gedruckt und zu haben bei U. Klopf sen. und A. Eurich in Wien im Juni 1848, 1848Verzeichniß der Herren Urwähler in dem 9. Distrikte des 1. Wahlbezirks der innern Stadt, welche sich bis 19. Juni 6 Uhr Abends als Wähler legitimirt haben
[Wien am 20. Juni 1848][Wien] : Gedruckt von U. Klopf sen. und A. Eurich, 1848