18 Titel für Talatzko von Gestieticz, Johann von
18 Titel für Talatzko von Gestieticz, Johann von
Datenquelle: GND
An die Deutschen in Böhmen!
Am 18. Mai l. J. tritt das erste große Parlament des deutschen Volkes in Frankfurt zusammen, um für alle Zeiten einen Bund aufzubauen, in dem die verschiedenen Volksstämme einträchtig und gegen jeden Sturm geschützt leben können ... ; [Wien am 18. April 1848][S.l.], 1848Bekanntmachung [Wien, 14. März 1848]
Die gegenwärtigen Ereignisse berühren das Wohl des Staates eben so wie der Stadt Wien, sie bedürfen einer besonnenen Entwicklung, und es ist daher im Interesse der Gesammtheit und der Einzelnen von höchster Wichtigkeit, daß Ruhe, Ordnung und Sicherheit bewahrt werden ... Bewaffnung der Studierenden ... Bürger-Corps ... ; Wien am 14. März 1848[S.l.], 1848Circulare der k. k. Landesregierung im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns
Die Beibringung des Urtheilstämpels bei einer Streitgenossenschaft stämpelpflichtiger und stämpelfreier Parteien betreffend ; Wien am 4. April 1848[S.l.], 1848Circulare der k. k. Landesregierung im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns
In Betreff der Behandlung derjenigen, welche wegen Bestechung öffentlicher Beamten in Untersuchung verfallen und nicht für schuldlos erkannt werden[S.l.], 1848Circulare der k. k. Landesregierung im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns
Mehrere Aenderungen des bestehenden Porto-Regulativs der k. k. Postanstalt vom Jahre 1842 betreffend ; Wien am 6. Mai 1848[S.l.], 1848Circulare der k. k. Landesregierung im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns
Weitere Allerhöchste Vorschrift in Absicht auf die Beförderung des Roboth- und Zehent-Ablösungsgeschäftes zwischen den Grund- und Zehentherren und ihren Grund- und Zehentholden ... ; Wien am 8. April 1848Johann Talatzko Freiherr v. Gestieticz, k. k. Nieder-Oester. Regierungs-Präsident. Anton Freiherr v. Lago, k. k. Nieder-Oester. Regierungs-Vice-Präsident. Alois Rubana, k. k. Nieder-Oester, Regierungsrath, [S.l.], 1848Circulare der k. k. n. öst. Landesregierung im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns
Gemäß dem Erlasse der k. k. Finanzverwaltung vom heutigen Tage wird, mit Bezug auf die Circular-Verordnung vom 2. d. M., zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die in der Letzteren enthaltenen Bestimmungen wegen zeitweiser Beschränkung der Ausfuhr der österreichischen Silbermünze hiemit auch auf die Ausfuhr von österreichischen Goldmünzen ausgedehnt werden, und sonach gleiche Anwendung haben ; Wien am 4. April 1848[S.l.], 1848Extra-Blatt
Se. k. k. apostolische Majestät haben die Aufhebung der Censur und die alsbaldige Veröffentlichung eines Preßgesetzes allergnädigst zu beschließen geruht[S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 13. März 1848]
Eine bedauerliche Störung der niederösterr. ständ. Versammlung ist heute eingetreten ... ; Wien am 13. März 1848[S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 13. März 1848]
Eine bedauerliche Störung der niederösterreichischen ständischen Versammlung ist heute eingetreten ... ; Wien den 13. März 1848[Hochformat], [S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 14. März 1848]
Seine Majestät der Kaiser haben die Bewegung des gestrigen Tages durch Gewährung einiger Ihm vorgebrachten Bitten ... zu gewähren geruht, daß dadurch die Ruhe und Ordnung ohne weitere Anwendung der Waffengewalt hergestellt werden wird ... ; Wien am 14. März 1848[S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 20. März 1848]
Die Staats-Verwaltung hat beschlossen, zu Gunsten der ärmeren Classe der Bevölkerung bei der Einhebung der Verzehrungssteuer in Wien folgende wesentliche Erleichterungen eintreten zu lassen: Erstens. Alle Gegenstände in Mengen, von denen die entfallende Steuergebühr, mit Einschluß des städtischen Zuschlages, den Betrag von drei vollen Kreuzern nicht erreicht, sind steuerfrei. Zweitens. Von Erdäpfeln, Erdbirnen, Kraut, Rüben und anderen gemeinen Gemüsen, dann Milch, wird die Steuer und der städtische Zuschlag aufgehoben ... ; Wien am 20. März 1848[S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 7. April 1848]
Die Regierung hat befunden es von der Entrichtung der nach Paragraph 311 Rubrik-Anmerkung der politischen Verfassung der deutschen Schulen festgesetzten Gebühr von Zwei Kreuzer C. M., welche bisher von den Lehrjungen und den Wiederholungsschülern an allen Tagen, an welchen der Wiederholungsunterricht erteilt wird, unmittelbar bezahlt wurde, bis auf weitere gesetzliche Anordnung abkommen zu lassen ; Wien am 7. April 1848[S.l.], 1848Wien. Seine k. k. Majestät haben folgendes Allerhöchste Cabinetsschreiben an den Obersten Kanzler allergnädigst zu erlassen geruhet
"Ich habe die Errichtung einer Nationalgarde zur Aufrechterhaltung der gesetzmäßigen Ruhe und Ordnung der Residenz und zum Schutze der Personen und des Eigenthums ... genehmiget, und gleichzeitig Meinen Oberstjägermeister und Feldmarschall-Lieutenant, Ernest Grafen von Hoyos, zum Befehlshaber der Nationalgarde ... ernannt ; Wien am 14. März 1848"[S.l.], 1848Außerordentliche Beilage. (Aus der Wiener Zeitung vom 15. März 1848)
Se. k. k. Majestät haben folgendes Allerhöchstes Cabinetsschreiben an den Obersten Kanzler allergnädigst zu erlöassen geruhet ... ; Wien, am 14. März 1848In: Wiener Zeitung : österreichische Tageszeitung seit 1703[S.l.], 1848