8 Titel in August 1848
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Kundmachung [Wien, 24. August 1848]
Seit einigen Tagen ist die Stadt Wien und ihre Umgebung durch die Excesse der bei öffentlichen Bauten beschäftigten Arbeiter in beständige Unruhe und Aufregung versetzt, in Folge deren das Vertrauen schwindet, Gewerbe und Handel stocken, und das Wohl sämmtlicher Staatsbürger gefährdet ist ... ; Wien am 24. August 1848[Ausg. Querformat], [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 24. August 1848]
Seit einigen Tagen ist die Stadt Wien und ihre Umgebung durch die Exzesse der bei öffentlichen Bauten beschäftigten Arbeiter in beständige Unruhe und Aufregung versetzt, in Folge deren das Vertrauen schwindet, Gewerbe und Handel stocken, und das Wohl sämmtlicher Staatsbürger gefährdet ist ... ; Wien am 24. August 1848[Ausg. Hochformat], [S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 24. August 1848]
Um der zur Aufrechthaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit einschreitenden Nationalgarde den gebührenden gesetzlichen Schutz zu sichern, wird hiermit verordnet ... ; Wien den 24. August 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 24. August 1848]
Um der zur Aufrechthaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit einschreitenden Nationalgarde den gebührenden gesetzlichen Schutz zu sichern, wird hiermit verordnet ... ; Wien den 24. August 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 24. August 1848]
Um der zur Aufrechthaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit einschreitenden Nationalgarde den gebührenden gesetzlichen Schutz zu sichern, wird hiermit verordnet ... ; Wien den 24. August 1848[S.l.], 1848Provisorische Vorschrift über den Wirkungskreis des Justiz-Ministeriums
Bis zur Erlassung eines Gesetzes über die künftige Organisation der Gerichtsbehörden und deren Stellung zu dem Justiz-Ministerium wird der Wirkungskreis des letzteren mit allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät vom 19. August 1848 provisorisch auf folgende Art festgestellt ... ; [Wien, 21. August 1848][S.l.], 1848Verordnung des Ministeriums der Justiz
Ueber vorläufiges Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern werden hiemit sämmtliche Gerichtsbehörden in dem Sprengel der Senate des k. k. obersten Gerichtshofes angewiesen, in gerichtlichen Erledigungen allen Staatsbürgern ohne Unterschied des Standes das Prädicat "Herr", oder "Frau" beizulegen, und auf Verlangen den Sitz vor Gericht zu geben ; Wien am 11. August 1848[S.l.], 1848Wir Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; König von Ungarn und Böhmen ... Um die Anordnung über die Aufhebung des Unterthansverbandes und über die Entlastung des Grundes und Bodens für Unsere Königreiche Galizien und Lodomerien schleunigst durchzuführen, und den Berechtigten die ihnen gebührende Entschädigung für die aufgehobenen Bezüge bald zukommen zu machen, haben Wir über Einrathen Unseres Ministerrathes beschlossen und verordnen wie folgt ...
[Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien den 15. August 1849]Franz Joseph[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1849